Dienstag, 13.07.2010

Bündner Regierung gegen Mindestlöhne in Landwirtschaft

Chur (sda) Die Bündner Exekutive ist gegen die Festlegung von Mindestlöhnen für Angestellte in der Alp- und Landwirtschaft sowie
in der Hauswirtschaft. Sie lehnt einen Auftrag der SP Graubünden
ab, die Mindestlöhne von 3500 Franken fordert.

Die Lohnrichtlinien würden jedes Jahr neu sozialpartnerschaftlich zwischen den Berufsverbänden der landwirtschaftlichen Angestellten und den Bauernverbänden vereinbart, schreibt die Regierung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort auf einen Fraktionsauftrag der Sozialdemokraten.

Auch als Schutz vor Lohndumping sei eine Festlegung nicht nötig, da die branchen-üblichen Löhne in Graubünden bisher nicht wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten wurden. Zudem plane der Bund bereits Mindestlöhne einzuführen.

Die Regierung ist auch gegen die Forderung der SP, für die drei Angestellten-gruppen der Alp-, Land- und Hauswirtschaft gleiche Regelungen bei Unfallver-sicherung, Lohnfortzahlung, Arbeitszeiten, Feiertagsregelung, Ferienlöhnen und Ferienanspruch einzuführen.

Im Gegensatz zur SP ist die Exekutive der Meinung, dass eine identische Regelung wegen den unterschiedlichen Gegebenheiten in den drei Branchen unzweckmässig sei. Zudem würden die Unfallversicherung bereits vom Bundesrecht und die Ferienlöhne im Obligationenrecht geregelt.

 
 
 

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