Donnerstag, 09.09.2010

Mutterschaftsversicherung: Freiburg weitet Leistungen aus

Freiburg (sda) Im Kanton Freiburg erhalten künftig auch Mütter einen bezahlten Mutterschaftsurlaub, die nicht erwerbstätig sind. Das freiburgische Kantonsparlament hat am Donnerstag entschieden, die Leistungen für Mütter
bereits auf den 1. Juli des nächsten Jahres auszuweiten.

Der Staatsrat hatte als Termin für die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes Anfang 2012 vorgesehen. Das Parlament setzte aber am Donnerstag in der zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs den früheren Termin durch. Freiburg ist damit der erste Schweizer Kanton, der den bezahlten Mutterschaftsurlaub auf alle Mütter ausweitet. Auch Adoptivmütter können die Leistungen beanspruchen.

Das kantonale Gesetz über die Mutterschaftsbeiträge erhielt im freiburgischen Parlament 80 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen und keiner Gegenstimme.

Gemäss den neuen Bestimmungen erhalten die nicht erwerbstätigen Mütter Leistungen, die mindestens einer AHV-Altersrente entsprechen, also derzeit 1140 Franken. Jene, die in Teilzeit berufstätig sind, haben proportional darauf Anspruch. Der Beitrag wird während 14 Wochen ausbezahlt. Der Kanton Freiburg
rechnet mit Mehrausgaben von 4,9 Mio. Franken pro Jahr.

 
 
 

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