Montag, 30.01.2012
Vaduz (sda) Das Fürstentum Liechtenstein ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, um die Wirtschaft in Schwung zu halten. Der Kleinstaat will deshalb im laufenden Jahr wiederum 15 Prozent mehr Aufenthaltsbewilligungen erteilen als er vertraglich müsste.
Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen gegenüber der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Bei der Festsetzung der Höchstzahlen für 2012 orientierte sich die Regierung in Vaduz an den Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, wie sie am Montag mitteilte.
Durch die erhöhte Anzahl von Bewilligungen seien 2011 auch Arbeitnehmer von kleineren Unternehmungen und selbständig Erwerbstätige berücksichtigt worden. 59 Bewilligungen wurden erteilt und 43 Gesuche abgelehnt.
Dazu kamen durch Auslosung und Ersatzanstellungen weitere 64 Bewilligungen. Mit dem Familiennachzug (445 Personen), der erwerbslosen Wohnsitznahme (28), den anerkannten Flüchtlingen und den humanitären Aufnahmen (3) wurden total 599 Aufenthaltsbewilligungen erteilt.
Zwei Drittel der rund 34 000 Arbeitsplätze im Fürstentum belegen ausländische Staatsangehörige. Grundsätzlich besitzen alle Staatsangehörigen aus dem EWR und der Schweiz freien Zugang zum liechtensteinischen Arbeitsmarkt, beschränkt ist aber das Aufenthaltsrecht im Kleinstaat.
Trotz anhaltend hoher Nachfrage nach Bewilligungen kann laut Regierungsangaben «aus staatspolitischen Gründen» nicht allen Arbeitnehmenden ein Wohnsitz ermöglicht werden. Die Regierung muss sich an ihrer postulierten Drittelsbegrenzung orientieren, wonach der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer ein Drittel an der ständigen Wohnbevölkerung nicht überschreiten soll.