Mittwoch, 22.02.2012

Bundesrat will Entlöhnung von Stillpausen regeln

Bern (sda) Der Bundesrat ist damit einverstanden, die Entlöhnung von Stillpausen für arbeitende Mütter zu regeln. Er will eine Verordnung zum Arbeitsgesetz entsprechend anpassen und auf diesem Weg für mehr Rechtssicherheit in dieser Frage sorgen.

Der Bundesrat stimmt im selben Zug der Ratifikation des Übereinkommens über den Mutterschutz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu. Er unterstützt eine parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates.

Die Entlöhnung von Stillpausen am Arbeitsplatz ist heute weder im öffentlichen noch im privaten Arbeitsrecht geregelt. Ebensowenig existiert eine Rechtssprechung des Bundesgerichts. Während die SGK eine Anpassung des Arbeitsgesetzes beantragt, will der Bundesrat die Frage auf Verordnungsstufe regeln.

Nach der Anpassung der Verordnung zum Arbeitsgesetz will der Bundesrat die Ratifikationsurkunde des Übereinkommens dem Generaldirektor der IAO übergeben. Er hofft, dass die Arbeiten bis Mitte 2013 abgeschlossen werden können.

Der Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über den Mutterschutz war 2011 in einer Vernehmlassung umstritten. Linke Parteien und Gewerkschaften sprachen sich dafür aus, bürgerliche Parteien und Arbeitgeber dagegen. Der Text des Abkommens sei zu «detailliert und zu starr», hielt der Arbeitgeberverband damals fest.

Die Entlöhnung von Stillpausen war auch Gegenstand einer Beschwerde in Genf. Das dortige Arbeitsgericht kam im vergangenen November zum Schluss, dass das Stillen während der Arbeit nicht entlöhnt wird. Es wies die Beschwerde einer angestellten Mutter ab, die sich während der Arbeitszeit Milch für ihr Baby abgepumpt hatte.

 
 
 

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