der arbeitsmarkt | 12/2008 | Text: Christian Keller

Die ALV sucht das Gleichgewicht

Trotz Hochkonjunktur und nahezu Vollbeschäftigung ist es der Arbeitslosenversicherung in den vergangenen Jahren nicht gelungen, ihr Schuldenproblem zu lösen. Das finanzielle Gleichgewicht soll jetzt mit Mehreinnahmen und Einsparungen wiederhergestellt werden.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) steckt tief in den roten Zahlen. Mit 4,8 Milliarden Franken Schulden (Stand Ende 2007) liegt die Darlehensschuld nicht weit unter
der kritischen Grenze von 2,5 Prozent der ver­sicherten Lohnsumme. Wird diese überschritten, muss die Schuldenbremse gezogen ­werden, die mit der letzten Revision ins Arbeitslosenversicherungs­gesetz (AVIG) aufgenommen wurde. In diesem Fall müsste der Bundesrat gemäss Artikel 90c des AVIG zwingend eine Beitragserhöhung beschliessen. Dass die Grenze bereits 2012 überschritten wird, offenbarte der Finanzplan der ALV im ­Frühjahr 2008. Deshalb hat der Bundesrat im Juni die nötige Gesetzesrevision in die Wege geleitet. Am 3. September hat er die ­Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgelegt. Die schlechten Konjunkturprognosen verstärken den Druck, die Revision zügig voranzutreiben.

Die Teilrevision des AVIG liegt bereits auf dem Tisch

Mit der AVIG-Revision vom 22. März 2002 wurde ein neues Finanzierungskonzept eingeführt, das einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg anstrebt. Dabei ging man von einer durchschnittlichen Sockelarbeitslosigkeit von 100 000 Personen aus, einer Annahme, die sich als zu tief erwiesen hat. Weil die Erwerbslosenzahlen dauerhaft höher blieben als angenommen, konnte sich die ALV bis heute nicht von der letzten Krise erholen: Zwar wurde 2007 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt, und 2008 wird die Rechnung mit rund 500 Millionen Franken Gewinn ­abschliessen, doch der Trend geht bereits wieder in die entgegengesetzte Richtung: Angesichts der sich abzeichnenden Konjunkturschwäche muss ab 2010 mit einer Sockelarbeitslosigkeit von 130 000 Stellen­suchenden gerechnet werden. Dann ist ­erneut mit einem Milliardendefizit zu rechnen. Deshalb soll jetzt die Arbeitslosenver­sicherung mit Mehreinnahmen und Einsparungen in gleicher Grössenordnung saniert werden.
Die Teilrevision des AVIG, die jetzt auf dem Tisch liegt, verfolgt drei Ziele:
  • den Rechnungsausgleich über einen Konjunkturzyklus hinweg, indem die Finanzierung der ALV auf eine höhere durchschnittliche Arbeitslosenzahl ausgerichtet wird,
  • die Entschuldung der ALV binnen zehn Jahren und
  • die Stärkung des Versicherungsprinzips, indem Fehlanreize beseitigt und die Effi­zienz der Wiedereingliederungsmassnahmen gesteigert werden.
Die angestrebte Lösung stützt sich auf eine Referenzrechnung des Bundes, die von einer durchschnittlichen Erwerbslosenzahl von 125 000 Personen und einem Beitragssatz von 2 Prozent ausgeht. Das ­Rechnungsmodell schliesst mit einem jährlichen Defizit von 920 Millionen Franken, das je hälftig durch Mehreinnahmen und Einsparungen aufgefangen werden muss. Auf der Einnahmenseite sieht der Entwurf vor, den normalen Beitragssatz von 2 auf 2,2 Prozent zu erhöhen. So fliessen 486 Millionen Franken mehr in die Kasse. Auf der Ausgabenseite sollen mit einer Reihe von Massnahmen 533 Millionen eingespart werden (siehe unten). Um die Schulden abzutragen, wird der Beitragssatz zeitlich befristet auf 2,3 Prozent angehoben und ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent eingeführt, wie es das Gesetz vorsieht. Das bringt jährlich 390 Millionen Franken für den Schuldenabbau, zusammen mit dem Rechnungs­überschuss sind es 489 Millionen Franken.
Auch der Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen bleibt von Sparmassnahmen nicht ­verschont: Mit einer Absenkung der Budget­obergrenze sollen 60 Millionen Franken einge­spart werden. Davon ausgenommen sind die speziellen Massnahmen, die nicht mehr wie bisher dem Plafond unterliegen. Dabei handelt es sich vor allem um Einarbeitungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse, Wochenaufenthalts­beiträge und Massnahmen für Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Der neue Plafond fusst auf einem degressiven Rechnungsmodell, das in Abhängigkeit von der Arbeitslosenquote steht. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass mit steigenden Arbeits­losenzahlen die Massnahmekosten pro stellensuchende Person sinken. Bis zu einer ­Arbeitslosenquote von 1,2 Prozent stehen pro Stellensuchendem 3500 Franken zur Verfügung, bei 1,2 bis 4 Prozent sind es 2800 Franken, von 4 bis 10 Prozent noch 1700 Franken.
Der neue Plafond für die AMM gilt aufgrund einer Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements bereits ab 1. Januar 2009. Die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird nächstes Jahr das Parlament beschäftigen. Wenn es alle Hürden übersteht, wird es 2011 in Kraft treten.

 
 
 

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