der arbeitsmarkt | 09/2009 | Text: Doris Braun

Nach der Schule die Leere

Die Schweiz gestattet allen Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Jugendliche Sans-Papiers haben nach der obligatorischen Schulzeit aber eine ungewisse Zukunft vor sich. Die Kampagne «Kein Kind ist illegal» verlangt eine Änderung des geltenden Rechts.

Die Wahl zwischen Nichtstun und Schwarzarbeit ist keine echte Option für das Leben «danach»: Diese Erfahrung machen jugendliche Sans-Papiers nach ihrer Schulzeit. Aufgrund ihres Status dürfen sie nicht einmal ein Praktikum, geschweige denn eine Lehre absolvieren. Unter dieser Perspektivlosigkeit leidet auch ­der 17-jährige Carlos*. Er kam mit sechs Jahren mit seinen Eltern von Kolumbien in unser Land und wurde wie alle gleichaltrigen Kinder eingeschult. Die Schweiz hat das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung unabhängig von ihrem Status an­erkannt. So steht Bildung auch Sans-Papiers offen - während der obligatorischen Schulzeit. Familie F. stellte bei ihrer Einreise in die Schweiz ein Asylgesuch, das drei Jahre später abgelehnt wurde. Danach tauchten Mutter und Sohn unter. Carlos besuchte weiterhin die Schule. Heute lebt er als einer von geschätzten 100 000 Sans-Papiers in der Schweiz. Zu seinem Heimatland hat er keinen Bezug mehr.
Carlos war ein guter Schüler und hat einen Sek-Abschluss. In der Schule wussten nur die Lehrer über seinen Aufenthaltsstatus Bescheid. Und nur seine allerbesten Freunde hat Carlos im Laufe der Jahre aufgeklärt. Durch eine Personenkontrolle erfuhr die Polizei, wo der Drittsekler zur Schule ging. Aus Angst vor einer Ausschaffung blieb er ihr fortan fern. «Gott sei Dank hat man mich damals wieder freigelassen, sonst wäre ich wohl nicht mehr hier», erklärt Carlos beim Treffen irgendwo in einem Hinterhof in ­Zürich. Dass er das 10. Schuljahr nicht beenden konnte, macht Carlos sichtbar zu schaffen. Er wirkt niedergeschlagen und des­illusioniert. Seit fast einem Jahr unfreiwillig rumzuhängen und nur im Versteckten agieren zu können, hat sich auf die Grundstimmung des sonst so fröhlichen Teenagers niedergeschlagen. «Ich habe zwar schon schwarz Büros geputzt, aber zurzeit habe ich selbst diese Möglichkeit nicht.»

Ein Härtefall, der keiner sein darf

Schon lange steht sein Wunschjob fest: Carlos möchte Detail­handelsfachmann im Textilbereich werden. Die Luft der normalen Berufswelt geschnuppert hat er vor einem Jahr in einem ­Fashion-Shop. Doch es blieb beim Schnuppern, obwohl ihn der Ladenbesitzer als Lehrling unter Vertrag nehmen wollte. Es ­fehlten eben die nötigen Papiere. In naher Zukunft ist mit einer Aufenthaltsbewilligung auch nicht zu rechnen, da ein Härte­fall­gesuch gar nicht gestellt werden kann: Weil Carlos und seine Mutter nach dem negativen Asylbescheid damals untergetaucht sind, haben sie nach heute geltendem Recht die Möglichkeit auf ein Härtefallgesuch verwirkt. Um ein solches Gesuch überhaupt stellen zu können, muss der Polizei der Aufenthaltsort der Gesuchsteller bekannt sein. Wie viele andere Sans-Papiers wollten Carlos und seine Mutter das damit verbundene Risiko einer Ausschaffung nicht eingehen.
Die Unterschiede zwischen den Kantonen bei der Beurteilung von Härtefällen sind sehr gross; Zürich gilt als besonders res­triktiv. Dabei stünden die Chancen für eine Aufenthaltsbewilligung für Carlos grundsätzlich, aber nur grundsätzlich, gar nicht schlecht, meint Bea Schwager, die Leiterin der Anlaufstelle Sans-Papiers Zürich. «Carlos ist hier aufgewachsen, sehr gut integriert und hätte sogar die Möglichkeit gehabt, eine Berufslehre zu machen.» Mit seiner Mutter hat Carlos schon einige Stellen für Sans-Papiers aufgesucht. «Immer wieder fragten wir nach, aber etwas Konkretes hat sich nie ergeben. Wie es weitergehen wird, weiss ich nicht», meint er bedrückt.
Dass Bildung während der obligatorischen Schulzeit auch Sans-Papiers offensteht, findet Bea Schwager zwar sehr gut. Aber: «Das kann es doch nicht wirklich gewesen sein!» Dass jugendlichen Sans-Papiers, die ihre Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, auch der Zugang zu einer Berufslehre ermöglicht werden soll, dafür setzen sich zusammen mit Interessengruppen auch zunehmend Politiker und Mitglieder von Regierungen ein. Im Wissen darum, dass sich Ausbildungslosigkeit von Jugendlichen, auch von Sans-Papiers, sozial und finanziell einmal rächen wird, kämpfen sie für eine Änderung der Praxis - bisher ohne durchschlagenden Erfolg.

Bund beruft sich auf Härtefallregelung

«Obwohl es hinter den Kulissen viele gibt, die sich mit der heutigen Situation nicht abfinden und eine Veränderung anstreben, läuft es auf der Gesetzesebene beim Bund sehr zäh», stellt Pierre-Alain Niklaus, Leiter der Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel und Präsident des Vereins für die Rechte illegalisierter Kinder, fest. Trotzdem geben ihm Vorstösse auf verschiedener Ebene etwas Hoffnung. So ist der fehlende Zugang zur Berufslehre in den ­Erziehungsdirektionen der Kantone Basel, Genf und Zürich ein ­Thema, und auch die Motionen zweier Parlamentarier zielen darauf, den jugendlichen Sans-Papiers Bildung über die obligatorische Schulzeit hinaus zu ermöglichen. Regierungsmitglieder der grossen Schweizer Städte Genf, Basel, Bern und Zürich haben das Manifest «Kein Kind ist illegal» unterzeichnet. Die unter anderen von den Anlaufstellen für Sans-Papiers, Caritas, HEKS, Terre des hommes und den Gewerkschaften Unia und VPOD initiierte Kampagne fordert die umfassende Umsetzung des Rechts auf Bildung, von der vorschulischen Bildung bis zur Ausbildung an einer Mittelschule und zum Absolvieren einer Lehre.
Das Bundesamt für Migration (BFM) indes beruft sich weiterhin auf die Härtefallregelung. Jonas Montani, Chef Information & Kommunikation des BFM, glaubt an diese Lösung: «Gerade das Vorhandensein eingeschulter Kinder fällt bei der Beurteilung von Härtefällen stark ins Gewicht und kann ausschlaggebend für die Anerkennung als Härtefall sein. Wird eine Anwesenheitsbewilligung erteilt, ist auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit respektive einer beruflichen Ausbildung möglich.»
Für Carlos F. ist dieser Weg nur eine vermeintliche Lösung und aus verständlichen Gründen nicht gangbar. Nur eine kollektive Regularisierung der Sans-Papiers, wie sie die hängigen Motionen im Parlament vorsehen, kann seinen rechtlosen Status verändern. Es bleibt zu hoffen, dass irgendwann auch für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltserlaubnis nach der Schule die Lehre kommt.

 
 
 

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