der arbeitsmarkt | 12/2009 | Text: Stefan Böker

Wohin mit 12 500 Rentenberechtigten?

In der nächsten Frühjahrssession wird das Parlament voraussichtlich über den ersten Teil der 6. IVG-Revision debattieren. Inhaltlich geht es um Sanierung, 12 500 Vollrenten sollen gestrichen werden. Doch wie kann die Wiedereingliederung der Betroffenen gelingen? Welche Forderungen stellen die Behindertenverbände?

Die Invalidenversicherung (IV) verursacht momentan durchschnittlich 1,4 Milliarden Franken Schulden pro Jahr. Diese erhöhen den ohnehin bestehenden Schuldenberg von über 13 Milliarden Franken. Bisher trug die AHV das Defizit. Ein dreistufiger Sanierungsplan ist im Gange und soll die finanzielle Situation der IV langfristig verbessern. Die Schritte eins und zwei wurden getan: Die 4. und die 5. IVG-Revision reduzierten die Anzahl neuer Renten, während der Bestand an laufenden Renten dank verschärften Zugangsbedingungen abnimmt. Für eine Zusatzfinanzierung der IV über die Mehrwertsteuererhöhung haben sich die Stimmberechtigten am 27. September dieses Jahres ausgesprochen. Bald folgt Schritt drei: die 6. IVG-Revision.
Diese Revision beinhaltet zwei Massnahmenpakete. Das erste befand sich bis Mitte Oktober in der Vernehmlassung. Voraussichtlich wird das Parlament in der Frühjahrssession 2010 darüber ­debattieren. Bis 2012 soll die Reform in Kraft treten. Das zweite Massnahmenpaket soll 2013 gültig werden, bis Ende 2010 soll der Bundesrat eine Botschaft hierzu vorlegen.

Einsparungen müssen gemacht werden

Die Behindertenverbände sind sich einig: Sparmassnahmen sind notwendig, Eingliederung ist erwünscht. Der gesamtschweizerische Branchenverband Insos schreibt, das Ziel, die Invalidenversicherung zu sanieren und eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren, werde ausdrücklich begrüsst. Die IV sei weiter zu ent­lasten, dies geht auch aus der Vernehmlassung der Organisation Pro Infirmis hervor. Kritik regt sich aber gegen die Art und Weise, wie diese Einsparungen erreicht werden sollen. «Es ist notwendig, dass die Invalidenversicherung eine ausgeglichene Rechnung vorweist. Es kann aber nicht sein, dass dies allein durch Rentenstreichungen erreicht wird - zumal die Zielvorgabe einer Reduktion von 12 500 Renten unrealistisch ist», beurteilt Ivo Lötscher, Geschäftsführer der Insos Schweiz, das Vorgehen. Jürg Gassmann, Zentralsekretär der Stiftung Pro Mente Sana, ist skeptisch: «Wir begrüssen natürlich Anstrengungen zur Eingliederung. In der 6. IVG-Revision geht es jedoch um Sanierung. Ob diese über das Eingliederungskonzept stattfinden kann, bleibt dahingestellt.» Man zäume das Pferd von der falschen Seite her auf, sagt Urs Dettling von Pro Infirmis: «Man geht nicht vom Eingliederungspotential aus, um die Zahl der Rentenstreichungen zu ermitteln, sondern vom Einsparungspotenzial.»

Unrealistische Pläne

Geplant ist, bestehende Renten zu prüfen und 12 500 Vollrenten zu streichen. «Ein hohes Ziel, aber unbedingt nötig», sagt Roland A. Müller, Leiter Sozialpolitik des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV). Die Betroffenenvertreter finden dafür herbere Worte. «Die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt von über 12 500 Menschen, die bisher eine IV-Rente bezogen, halten wir für absolut unrealistisch», so Jürg Gassmann. Ivo Lötscher ergänzt: «Menschen, die eine IV-Rente beziehen, erhalten diese wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Erwerbsfähigkeit. Diese Leute haben also jahrelange Lücken in ihrem Lebenslauf. Kein Arbeitgeber wird sie einstellen. Wer glaubt, dass über 12 500 Menschen einfach so reintegriert werden können, der hängt unrealistischen Erwartungen nach.»

Rentenstreichung nur bei tatsächlicher Verbesserung der Erwerbsfähigkeit

Damit der Einstieg gelingt, werden die Betroffenen gezielt betreut und gefördert. Die Reform sieht dafür weitere Massnahmen beruflicher Art vor. Diese sollen die mit der 5. IVG-Revision eingeführten Integrationsmassnahmen ergänzen. Die Brauchbarkeit dieser ­Anstrengungen wird jedoch in Frage gestellt: «Die Erwerbsfähigkeit wird oftmals lediglich auf dem Papier verbessert. Wir befürchten eine starke Verlagerung auf die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe», so Jürg Gassmann. Stefan Kirchgraber von der Fachstelle Integration Behinderung (FIB) nennt dies «Schein­eingliederung und dadurch auch Scheineinsparung». Die Gefahr sei gross, dass massenhaft Leute in die Sozialhilfe abgeschoben werden.
Bei Menschen, die eine Teilrente beziehen, bestehe aufgrund der momentanen Wirtschaftslage jetzt schon nur eine sehr kleine Chance auf Eingliederung, durch die 6. IVG-Revision
selber werde kein einziger Arbeitsplatz geschaffen. Pro Infirmis fordert deswegen, bei über 50-Jährigen von der Rentenauf­hebung abzusehen.
Dem Faktenpapier des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ist zu entnehmen, dass es auf dem Weg zur möglichen Eingliederung eine Sicherheitsfrist von zwei Jahren geben soll. Wessen Gesundheitszustand sich in diesem Zeitraum bis zur Arbeitsunfähigkeit verschlechtert, soll rasch und unkompliziert seine alte Rente zurückerhalten. Die Arbeitgeberseite würdigt diese Frist als guten Kompromiss, die Behindertenverbände jedoch fordern eine Ausweitung des Zeitraums. Gerade Menschen mit psychischen Krankheiten seien oftmals langwierig von extremen Schwankungen bedroht. «Diese Leiden können nicht einfach so aus der Welt geschafft und ‹geheilt› werden», so Urs Dettling von Pro Infirmis. Rückfälle auch nach mehr als zwei Jahren seien nicht ungewöhnlich. Insos Schweiz fordert deshalb eine Erhöhung der Frist auf drei bis vier Jahre, Pro Infirmis und Pro Mente Sana ­wollen fünf Jahre.

Arbeitsmarkt ist nicht reif

In Frage steht des Weiteren, welche Anreize man schaffen kann, um Arbeitgeber dazu zu bringen, Menschen mit Behinderung anzustellen. Im Gegensatz zu den Forderungen der Gewerkschaften lehnen die Behindertenverbände die Einführung von Quoten ab, wie sie es beispielsweise in Deutschland gibt. Generell sei Integration eine gesellschaftliche Aufgabe: «Verbindlichkeit kann nicht mit finanziellen Zwängen geschaffen werden. Das führt zu unerwünschten Stigmatisierungen. Wir wollen, dass Behinderte über ihre Fähigkeiten wahrgenommen werden, nicht über ihre Behinderung», so Ivo Lötscher. «Wir sind dezidiert gegen eine Quotenregelung. Stattdessen müssen Arbeitgeber, die Öffentlichkeit und auch die Arbeitnehmer sensibilisiert werden», sagt Roland A. Müller. Die gegenwärtige Lage auf dem Arbeitsmarkt präsentiert sich zwar als schwierig. Man gehe jedoch davon aus, dass sich die Lage wieder erholt, bis die Änderungen in Kraft treten. Zudem sei die Revision auf eine längere Zeitdauer als eine Wirtschaftskrise ausgelegt, so Müller.

Reform kommt zu früh

Die Massnahmen zur Eingliederung, die mit der 5. IVG-Revision geschaffen wurden, konnten bis heute nicht genügend evaluiert werden, schreiben Pro Infirmis und Insos Schweiz. Man gehe laut Pro Mente Sana aber davon aus, dass ein ausreichendes Eingliederungsinstrumentarium geschaffen wurde. Generell stelle sich die Frage nach der Notwendigkeit einer erneuten Revision zu diesem frühen Zeitpunkt. Roland A. Müller vom Arbeitgeberverband sieht indes dringenden Handlungsbedarf: «Mit der 5. IVG-Revision wurden die Weichen richtig gestellt. Aber es bleibt keine Zeit, abzuwarten. Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung ist desaströs. Deswegen halten wir das rasche Vorgehen für richtig, auch wenn das Risiko besteht, dass Änderungen später rückgängig gemacht werden müssen.» 

 
 
 

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