der arbeitsmarkt | 15.03.2010 | Text: Michael Helbling
mh. Unterbezahlte polnische Fensterbauer, nicht anwesende deutsche Schreiner und angeblich selbständige Hallenbauer, die es mit den Bewilligungen nicht so genau nehmen – wo gearbeitet wird, fallen nicht nur Späne, es werden auch Regeln und Gesetze umgangen.
Eine Baustelle in einem Bieler Aussenquartier. Es ist bedeckt an diesem Wintervormittag. Im Wohnblock wird gearbeitet, im ersten Stock ist einer der Handwerker im Blaumann zu sehen, die neue Fenster montieren. Auf dem Parkplatz davor steht der Lieferwagen der Handwerker, weiss mit rotblauem Logo, Telefonnummer, Internetadresse, polnischem Nummernschild. Vor Ort ist auch die Arbeitsmarktkontrolle Bern, die seit 2004 die Arbeitsverhältnisse im Kanton kontrolliert. Marcel Gusset und Thomas Michel steigen aus dem Wagen und ziehen ihre Jacken über. Es ist nicht nur bedeckt, sondern auch nasskalt.
Ein eigentlicher Verdacht auf Schwarzarbeit bestehe hier nicht, die Handwerker seien für ihren Arbeitseinsatz in der Schweiz gemeldet, sagt Gusset, seit viereinhalb Jahren Arbeitsinspektor bei der Arbeitsmarktkontrolle Bern, die letzten eineinhalb als Chefinspektor. Aufgrund der Meldebescheinigungen würden aber dennoch Kontrollen durchgeführt. «Dass die Leute gemeldet sind, bedeutet nicht automatisch, dass am Arbeitsplatz selbst auch alles im grünen Bereich ist.» Konkret: Bekommen die Leute den Lohn, der ihnen zusteht? Werden die Spesen für die Verpflegung wie vorgeschrieben abgerechnet und die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten? Und: Arbeiten auch wirklich die Leute, die gemeldet sind?
Der Fall mit den polnischen Fensterbauern ist typisch für den Grossteil der Einsätze von Gusset und seinen Leuten: die Kontrolle der Arbeitsbedingungen von in- und ausländischen Arbeitnehmern. «Von den rund 3500 Kontrollen pro Jahr sind 3000 dieser Art, verteilt auf alle Berufsgattungen», sagt Gusset. Für das laufende Jahr hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Zahl der Kontrollen um 20 Prozent aufgestockt.
Das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, kurz: das «Entsendegesetz», regelt die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmende, die für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen in der Schweiz arbeiten. Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber unter anderem, ihren in die Schweiz entsandten Arbeitskräften Arbeits- und Lohnbedingungen zu garantieren, die in «allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen ... vorgeschrieben sind». Dazu gehören die minimale Entlöhnung, die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeit oder die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Im Fall der Fensterarbeiten im Wohnblock im Bieler Aussenquartier hat die Gebäudeverwaltung den Auftrag an eine Interlakener Bauunternehmung gegeben, die ihrerseits die Arbeiten an eine rumänische Unternehmung weitergeleitet hat, und diese schliesslich hat Schreiner aus ihrer polnischen Filiale nach Biel geschickt. «Sobald mehr als zwei Subunternehmen involviert sind, sind wir skeptisch», sagt Gusset. «Da besteht der Verdacht, dass etwas verschleiert werden könnte.» Gusset war, wie sein Kollege Thomas Michel, mehrere Jahre lang Polizist, ehe er seinen Job als Arbeitsinspektor angetreten hat.
Beide profitieren von der Erfahrung aus ihrem vorherigen Job, wissen, wie Personenkontrollen abzulaufen haben. Ihr Auftreten ist selbstbewusst, der Ton ruhig und freundlich oder auch einmal bestimmt, wenn es die Situation erfordert. Wichtiger als der bisherige berufliche Werdegang seien für angehende Arbeitsinspektoren aber Fähigkeiten wie soziale Kompetenz und die Anpassungsfähigkeit an verschiedene Personen und Situationen, sagt Gusset. «Ein Muss sind Flexibilität und Durchsetzungsvermögen.» Seit er Chefinspektor ist, hat Gusset auch vermehrt Büroarbeit zu erledigen; er versuche aber, mindestens ein- bis zweimal pro Woche Kontrollen durchzuführen. «Ich gebe mir Mühe, draussen an der Front am Ball zu bleiben.» Der Job habe viele schöne Seiten, meint Michel, der seit eineinhalb Jahren bei der Arbeitsmarktkontrolle ist. «Die Arbeit ist abwechslungsreich, und man hat viele Freiheiten.»
Mittlerweile ist ihr Bieler Kollege Stefan Hirt eingetroffen. Er erzählt, er sei kurz zuvor auf dem Handy angerufen und über einen möglichen Missstand informiert worden. «Das kommt immer wieder vor», erklärt Gusset. «Mit zunehmender Bekanntheit kommen immer mehr Meldungen zu uns – per Telefon und E-Mail, oft werden wir auch persönlich angesprochen.» Die drei Inspektoren besprechen sich kurz und betreten dann den Wohnblock.
Der polnische Vorarbeiter ruft seine fünf Handwerker zusammen. Man versammelt sich in einer leer stehenden Wohnung im obersten Stock, die den Arbeitern für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes als Unterkunft dient. Die notdürftige Einrichtung besteht aus ein paar einfachen Betten, einem Esstisch und sechs Stühlen. Die Stimmung ist entspannt, schnell stellt sich bei den Inspektoren die Vermutung ein, dass hier keine gröberen Verstösse vorliegen oder jemand gar schwarzarbeitet. Dennoch: Eine Kontrolle soll zeigen, ob alle Regeln und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hirt fragt nach Urlaubstagen, Spesen, Arbeitszeiten, vergleicht die von den einzelnen Arbeitern gemachten Angaben mit den Bescheinigungen und den Identitätskarten. Die gesammelten Daten nimmt er in seinen Tablet auf, einen tragbaren Computer, den jeder Arbeitsinspektor mit sich trägt.
Hirt fragt auch nach den Löhnen, die ihnen in Polen bezahlt werden. 500 Euro, heisst es, sei der Grundlohn für einen Schreiner. Mit dem aktuellen Auftrag in Biel kämen wohl noch einmal so viel dazu, damit wären sie bei rund 1000 Euro oder 1500 Franken. Von ihrer Firma bekommen die Handwerker zudem 50 Franken Spesen pro Tag für Verpflegung, vorgeschrieben wären gemäss Gesamtarbeitsvertrag 73 Franken. «Wenn die gemachten Angaben über die Löhne wirklich stimmen, dann reden wir hier von Lohndumping», sagt Gusset. Denn in der Schweiz verdient ein gelernter Schreiner um die 5000 Franken brutto pro Monat. «Die wenigsten Arbeiter wissen, dass sie laut Entsendegesetz auch Anrecht auf diesen Lohn haben, wenn sie hier arbeiten», sagt Gusset. «Sie könnten den fehlenden Betrag bei ihrem Arbeitgeber einfordern.» Es sei allerdings nicht sicher, ob sie das auch wirklich tun. Wer will es sich schon mit dem Chef verscherzen? Derweil führt Hirt die Befragungen weiter durch, Mann für Mann. Er macht das ruhig, bestimmt und professionell, schaut die Leute an, mit denen er spricht, auch wenn man sich nur über den dolmetschenden Vorarbeiter verständigen kann.
Situationen wie diese – polnische Arbeiter kommen nach Biel, um neue Fenster zu montieren – gehören im Zuge der Personenfreizügigkeit mittlerweile zur Tagesordnung. Dennoch löst diese Art der Arbeit auch bei den Handwerkern selbst ein gewisses Befremden aus. Über die deutschen Fensterprofile und Schrauben, die in Polen zu Fenstern gefertigt werden und dann von ihm und seinen Leuten in der Schweiz verbaut werden, kann der Vorarbeiter nur den Kopf schütteln.
Sollte eine Firma sich mehrfach nicht an die entsprechenden Vorschriften halten, können die Sanktionen schmerzhaft sein: Verstösse wie falsche Auskünfte, Widerstand gegen die Kontrolle oder gar die systematische Nichtgewährung der vorgeschriebenen Rechte können Bussen nach sich ziehen, die je nach Schwere des Vergehens empfindlich hoch ausfallen können. Das SECO führt zudem auf seiner Website eine schwarze Liste, in der alle Firmen aufgeführt sind, die wegen wiederholter oder schwerwiegender Verstösse für einen bestimmten Zeitraum vom Wettbewerb ausgeschlossen sind.
Im Fall der polnischen Fensterbauer sieht das weitere Vorgehen vor, dass das Unternehmen von der Arbeitsmarktkontrolle Bern ein Schreiben mit der Aufforderung bekommt, die noch ausstehenden Unterlagen nachzureichen. Passiert das innert der gegebenen Frist, wird ein komplettes Dossier zusammengestellt und ans Amt für Berner Wirtschaft (Beco) weitergeleitet, das bei Kontrollen als Drehscheibe funktioniert. Treffen keine Unterlagen ein, wird dem Unternehmen eine Mahnung zugestellt. Wird dann auch auf die Mahnung nichts eingereicht, geht der Rapport mit einem entsprechenden Vermerk ans Beco und an die entsprechende paritätische Berufskommission weiter, die auch allfällige Sanktionen ausspricht.
Nach der Mittagspause machen Gusset, Michel und Hirt einen Spontanbesuch in der Bieler Innenstadt. Demnächst steht die Eröffnung eines Kleidergeschäftes an, für die Arbeiten am Innenausbau sind zwei deutsche Schreiner gemeldet. Im Laden sieht die Situation dann ganz anders aus. Mehrere Angestellte sind bereits damit beschäftigt, das Kleiderangebot in die Regale und Auslagen zu räumen; es eilt, schliesslich muss in zwei Tagen alles bereit sein für die Kundschaft. Die Stimmung ist hektisch, aber auch hier sehr freundlich. Schnell klärt sich, dass die beiden Schreiner bereits in den letzten Tagen hier waren und ihre Arbeit erledigten. «Natürlich könnten wir uns jetzt fragen, ob sich die zwei so einer Kontrolle entziehen wollten», sagt Gusset. Allerdings sei viel wahrscheinlicher, dass sie ihren Arbeitseinsatz kurzfristig vorverlegt hätten, immerhin stehe ja die Ladeneröffnung kurz bevor. «Streng genommen haben sie gegen das Entsendegesetz verstossen.» Aufgrund dieser Kontrolle wird zwar ein Rapport angefertigt und ans Beco weitergeleitet. Weil es sich aber mutmasslich um einen geringfügigen Verstoss handelt, dürfte die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung absehen – auch das ist im Entsendegesetz geregelt.
Bevor sich die Inspektoren an diesem Tag auf den Weg in ihre Büros und damit ans Rapporteschreiben machen, steht noch eine weitere Kontrolle an. In einem Bieler Industriequartier ist eine grosse Halle im Aufbau. Es geht einmal mehr darum, zu kontrollieren, ob alle seitens der ausführenden Firma gemachten Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort übereinstimmen. Mit dem Auftrag betraut ist eine europaweit tätige Hallenbaufirma. Die Arbeiter in Biel kommen den Autokennzeichen nach aus der Hamburger Filiale. Der Vorarbeiter ist schnell zur Stelle, begrüsst die Inspektoren überschwänglich freundlich. Man scheint sich bereits zu kennen. In der Tat: Stefan Hirt ist nicht zum ersten Mal auf dieser Baustelle. «Hier herrscht ein ziemliches Puff mit den Anstellungsverhältnissen und den Verlängerungen der Arbeitserlaubnisse», sagt er und wendet sich wieder dem Vorarbeiter zu. Der Ton ist immer noch freundlich, wird aber zunehmend bestimmter.
Das Hauptproblem: Die Arbeiter werden offiziell als selbständige Handwerker deklariert. So kann die den Auftrag ausführende Firma die Regelungen des Entsendegesetzes umgehen und muss sich auch nicht an die Mindestlöhne und die Arbeitszeiten halten. Symptomatisch für den ziemlich laxen Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben ist auch die Art und Weise, wie auf dieser Baustelle gearbeitet wird: Nach der Kontrolle setzt sich der Vorarbeiter umgehend wieder ans Steuer des Baggers und hievt mit der Gabel palettenweise Isoliermaterial in die Höhe, das dann in die Dachkonstruktion verbaut werden soll – Isoliermaterial, das dem Anschein nach schon längere Zeit der nassen Witterung ausgesetzt war und entsprechend durchnässt ist. «Eine solche Baustelle ist natürlich ein Frust», sagt Hirt mit einer Mischung aus Konsternation und Wut. Er weiss, wovon er spricht, war er doch selbst jahrelang Zimmermann auf dem Bau. Und als aktiver Gewerkschafter liegen ihm die Rechte der Arbeitnehmer ohnehin besonders am Herzen. Viel könne in einem solchen Fall nicht unternommen werden. Die Verlängerungen würden eingegeben, und vielleicht gebe es auch eine Busse. «Die Busse dürfte aber sehr tief ausfallen und steht natürlich in keinem Verhältnis zum Betrag, den sich das Unternehmen so eingespart hat.» Stefan Hirt wird jedenfalls dranbleiben an der Sache.