der arbeitsmarkt | 13.04.2010 | Text: Bianka Hubert

Hörbehinderte auf Stellensuche

bh. Die Gehörlosenfachstellen und die RAV arbeiten bei der Beratung von gehörlosen Stellensuchenden eng zusammen. Mit der Invalidenversicherung gibt es dagegen Probleme.

Hörbehinderte auf Stellensuche
Dolmetscher helfen Hörbehinderten, an Sitzungen teilzunehmen. Foto: z.V.g.
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt auch für stellensuchende Hörbehinderte. Weil sie in der Einführungsveranstaltung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ihre Rechte und Pflichten nicht verstehen konnten, kassierten bis vor sechs Jahren viele Hörbehinderte Einstelltage statt Arbeitslosengeld. Dann richteten die Gehörlosenfachstellen spezielle Angebote für stellensuchende Gehörlose und Schwerhörige ein, die Einstelltage sanken deutlich.

In Zusammenarbeit mit dem RAV bietet die Gehörlosenfachstelle Zürich regelmässig hörbehindertengerechte RAV-Einführungsveranstaltungen an. «Zürich ist wegen seiner Grösse privilegiert», begründet Martin Brügger, Leiter Koordination Arbeitsmarkt im Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, die Vorbildrolle seines Kantons. Auf der zweiten Fachtagung «Hörbehinderung und Arbeit», die im März in Olten stattfand, bot Brügger das Zürcher Angebot offiziell auch allen anderen Kantonen gratis an, die ähnliche Angebote nur sporadisch durchführen können oder mit grossem Aufwand individuelle Lösungen finden müssen.

Andreas Janner, Geschäftsleiter des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB, lobt die Zusammenarbeit zwischen den Gehörlosenfachstellen und den RAV. Brügger sieht aber vor allem die Behörden in der Pflicht: «Das RAV darf seine Verantwortung nicht an die Fachstellen delegieren. Das RAV ist für die Wiedereingliederung der Stellensuchenden verantwortlich».

Der Bedarf an Beratung und Betreuung wächst. In der Schweiz leben derzeit etwa 10 000 Gehörlose. Neun Prozent der Bevölkerung sind gehörlos, schwerhörig oder ertaubt. Hörbehinderungen nehmen unter den Jungen zu. Dazu kommt die in der Statistik unbeachtete steigende Anzahl an Altersschwerhörigen.

Zusatzbetreuung durch die Gehörlosenfachstellen

Rahmenfrist, versicherter Verdienst, Taggeld, Zwischenverdienst, arbeitsmarktliche Massnahmen; das RAV-Chinesisch kennt viele Begriffe, die Arbeitslose in der Informationsveranstaltung nach der Anmeldung beim RAV kennen lernen. Für Hörende ist es anstrengend, all die unbekannten Worte zu entschlüsseln und den Erklärungen der RAV-Beratenden zu folgen. Hörbehinderten bleiben die Begriffe oft unverständlich. Auch die Informationen zu den Kontrollvorschriften und den Abläufen der RAV lassen Hörbehinderte ratlos zurück. Ohne Erläuterungen mit visuellen Hilfsmitteln können sie ihre Rechte und Pflichten als Stellensuchende nicht verstehen. Das Angebot der Fachstellen setzt hier an: Die Veranstaltungen dauern doppelt so lange wie die dreistündigen Kurse im RAV, sind visuell gestaltet und übersetzen das RAV-Chinesisch hörbehindertengerecht.

Darüber hinaus coachen die Sozialarbeiter der Gehörlosenfachstellen die Hörbehinderten während ihrer Stellensuche: Gemeinsam mit den Arbeitslosen entwickeln sie persönliche Bewerbungsstrategien, korrigieren Dossiers und Motivationsschreiben.

Sozialarbeiter vermeiden Missverständnisse

Die Gehörlosenfachstellen sind Interessenvertretungen; sie stehen immer auf der Seite der Hörbehinderten. Die RAV vertreten dagegen die Gesetzesseite. Die Beratungen bei den Gehörlosenfachstellen können deshalb den Termin auf dem RAV nicht ersetzen. Viele Hörbehinderte hätten aber Angst vor amtlichen Stellen, weil sie die Abläufe und Angebote nicht durchschauen oder falsch verstehen, weiss Rolf Zimmermann. Zum Beispiel empfänden Hörbehinderte gut gemeinte Zuweisungen in arbeitsmarktliche Programme nicht selten als Schikane.

Um solche Missverständnisse zu minimieren, bieten die Sozialarbeiter der Gehörlosenfachstellen sich als Vermittler zwischen RAV und Stellensuchenden an. Mit einer Vollmacht ausgestattet, können sie die Vereinbarungen direkt beim RAV-Beratenden erfragen und ihren Klienten die individuellen Pflichten erklären.

Enge Zusammenarbeit lohnt sich

In Einzelfällen haben Sozialarbeiter ihre Schützlinge gemeinsam mit einem Dolmetscher zum Gespräch im RAV begleiten können. Alle Beteiligten haben dabei gute Erfahrungen gemacht. Andere RAV-Beratende fühlen sich durch ein solches Aufgebot aber bedroht und überfordert, sagt Rolf Zimmermann, Leiter des Treffs für Stellensuchende der Gehörlosenfachstelle Zürich. Brügger rät den RAV-Mitarbeitenden ihre Berührungsängste zu überwinden. Die Beratungsgespräche zu viert sind aufwändig, weil die indirekte Kommunikation über einen Dolmetscher mehr Zeit braucht, lohnen sich aber trotzdem.

Brügger schlägt vor, zwei RAV-Termine zusammenzulegen, um den Dolmetschereinsatz zu optimieren. Ein längeres Gespräch alle zwei Monate, dem der Hörbehinderte dank Sozialarbeiter und Dolmetscher folgen kann, nutzt letztlich mehr, als zwei kurze Gespräche, die den Stellenlosen ratlos zurücklassen, ist sich Brügger sicher. Dem RAV kostet der Dolmetschereinsatz in der Regel keinen Rappen. Hörbehinderte können ihre Hilfsmittel-Verfügung aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis für die RAV-Termine weiternutzen. Ist eine solche Verfügung der Invalidenversicherung nicht vorhanden, kann das RAV einen Antrag für den Hörbehinderten stellen. Die Stiftung für Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte Procom hilft dabei weiter.

Viele Schwerhörige sind lautsprachlich orientiert. Sie können sich ohne Gebärdensprachdolmetscher gut verständigen und kommen alleine ins RAV. Mit wenigen Regeln können RAV-Mitarbeitende diesen Hörbehinderten das Gespräch erleichtern. (siehe Tipps)

Die Probleme mit der IV

So zufrieden der Schweizerische Gehörlosenbund mit den RAV und den Arbeitslosenkassen ist, so unzufrieden ist er mit den Entscheiden der Invalidenversicherung.

Rechtsanwalt Daniel Hadorn bietet seine Dienste beim Rechtsdienst des SGB an. Pro Jahr bearbeitet er zwischen 150 und 160 Fälle. Davon beträfen 60 Prozent Streitigkeiten mit der IV und in nahezu allen Fällen, die Hadorn vor Gericht ausfechten müsse, klage er gegen die Invalidenversicherung.

Der Rechtsanwalt, der früher selbst am Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig war, sorgt sich vor allem wegen der Sparmassnahmen bei Dolmetschern am Arbeitsplatz. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern am Arbeitsplatz sei ein wichtiges Hilfsmittel zur Integration, das besonders bei Berufs- und Stellenwechseln häufig abgelehnt werde.

Das Gericht hat einem klagenden Gehörlosen kürzlich aber Recht gegeben. Diesem war der Dolmetscher verweigert worden, weil er ihn nur wegen eines Stellenwechsels benötigte. Er konnte ohne den Dienst nach seiner Beförderung in eine Führungsposition die neuen Aufgaben nicht erfüllen. Das Gericht fand, die Pflicht, möglichst wenige Leistungen aus der Invalidenversicherung zu beziehen, dürfe den Betroffenen nicht die Karrierechancen nehmen.

Hilfsmittel sichern Arbeitsplätze

Die Karrierechancen von Hörbehinderten sind auch durch geringe Weiterbildungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die firmeninterne Weiterbildung von Hörbehinderten funktioniert weniger gut als externe Kurse, weil für solche Kurzeinsätze beim Arbeitgeber nur selten Dolmetscher zur Verfügung stehen. Die IV erweise sich hier oft als zu unflexibel, findet Hadorn, denn Hilfsmittel werden nur dann genehmigt, wenn sie die Hörbehinderten für mindestens ein Jahr brauchen.

Der Rechstanwalt sorgt sich ausserdem um den Abbau bei der Logopädie für Erwachsene. Erwachsene Gehörlose müssen ihr Sprechtraining mit einem Logopäden neuerdings selbst bezahlen. Für viele gering Verdienende ist das unerschwinglich. Regelmässiges Sprechtraining ist aber im Erwachsenenalter nötig, da die Aussprache Gehörloser mit der Zeit schlechter wird. Gehörlose können sich selbst nicht sprechen hören; sie brauchen die Korrektur durch den Logopäden, um ihre Sprache zu behalten. Ausserdem erweitert das Training den kleinen Wortschatz der Hörbehinderten. Gehörlose müssen jedes Wort aktiv lernen, sie erweitern ihren Wortschatz nicht automatisch durch mehrmaliges Hören eines Wortes. Ohne Sprechvermögen und Sprachkompetenz ist die Integration am Arbeitsplatz jedoch nur sehr schwer möglich.

Hilfe bei der Karriereplanung

«Die IV unterschätzt die Probleme der Gehörlosen», ist sich Hadorn sicher. Dabei sei die Situation in der Arbeitswelt schwieriger geworden. Vor 40 Jahren verlief die Kommunikation langsamer, heute sei schnelle Kommunikation über Telefon und Funk während der Arbeit nötig. Das schränke die Berufschancen Hörbehinderter ein. Hadorn gibt ein Beispiel: Früher konnte ein gehörloser Lagerist problemlos seine Regale mit dem Gabelstapler bestücken und danach eine schriftliche Bestellung zusammenstellen. Heute erhalten Lagerarbeiter ihre Anweisungen per Headset.

Oft dränge die IV Gehörlose in bestimmte Berufe, ohne die Karrierechancen sowie die Wünsche und Begabungen der Hörbehinderten zu beachten, sagt Hadorn. Dabei könne sich ein auf den ersten Blick ungünstiger Beruf in der Praxis doch als vorteilhaft erweisen. Eine Serviceangestellte, die in einer lauten Bar bedient, versteht die Bestellungen beispielsweise besser, wenn sie Lippenlesen kann. Der Schweizerische Gehörlosenbund will Hörbehinderte bei der Suche nach dem richtigen Beruf künftig besser unterstützen. Heute bietet kein Berufs- und Laufbahnberater seine Dienste in Gebärdensprache an, Der SGB baut deshalb ein eigenes Angebot auf, das Schulabgänger und mit ihrem Beruf Unzufriedene auf ihren beruflichen Wegen begleiten soll.

 
 
 

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