der arbeitsmarkt | 13.04.2010 | Text: Bianka Hubert
bh. RAV-Beratende können ihre hörbehinderten Klienten im Gespräch unterstützen, indem sie die folgenden Tipps beachten.
Besonders bei Schwerhörigen mit grösserem Restgehör ist eine ruhige Umgebung wichtig. Führen Sie das Gespräch nicht im Grossraumbüro, sondern in einem ruhigen Raum.
Sorgen Sie für gute Beleuchtung und platzieren Sie Ihren Klienten nicht gegen das Licht; Schwerhörige lesen häufig zusätzlich von den Lippen ab. Blendendes Gegenlicht erschwert das Lippenlesen.
Schauen Sie ihren Klienten beim Reden immer direkt an, so dass ihre Lippen sichtbar sind.
Warten Sie mit dem Sprechen, bis der Stellensuchende Sie ansieht.
Sprechen Sie deutlich in normaler Lautstärke und normalem Sprechtempo.
Formulieren Sie kurze, klare Aussagen und Anweisungen. Hörbehinderte verstehen direkt formulierte Sätze besser, also reden Sie nicht um den heissen Brei herum. Wenn Sie als RAV-Beratende einen Klienten zum Sozialarbeiter einer Gehörlosenfachstelle raten möchten, sprechen Sie bitte trotzdem von müssen oder sollen und nicht von können.
Prüfen Sie, ob die wichtigsten Informationen verstanden wurden. Auf die Frage «Haben Sie das verstanden?» antworten Hörbehinderte nicht selten automatisch ja, auch wenn Sie nicht wissen, was besprochen wurde. Nehmen Sie sich die Zeit, zu fragen, was verstanden wurde. Lassen Sie den Klienten die Informationen und Abmachungen mit seinen eigenen Worten wiederholen.