der arbeitsmarkt | 07/2010 | Text: Richard Ammann

Mehr Ferien – mehr Erholung?

Die Gewerkschaften verlangen mehr Ferien für die Arbeitnehmenden und haben ein entsprechendes Volksbegehren eingereicht. Ihre Initiative «Sechs Wochen Ferien für alle» wird vom Arbeitgeberverband als «schädlich für den Schweizer Arbeitsmarkt» abgelehnt. Auch der Bundesrat empfiehlt das Begehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Die Belastungen und der Zeitdruck an Schweizer Arbeitsplätzen haben erheblich zugenommen. In vielen Branchen wurden die Produktionsprozesse verdichtet und der Arbeitsrhythmus erhöht. Zahlreiche Arbeitgeber erwarten heute, wie Erhebungen der Gewerkschaften ergeben haben, von ihren Angestellten höchste Flexibilität und Anpassungsbereitschaft. In extremen Fällen werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit oder auch darüber hinaus gefordert. Für die Arbeitnehmenden ist der Strukturwandel, wie eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) gezeigt hat, mit steigenden nervlichen und psychischen Belastungen verbunden. Durch den zunehmenden Druck bekommen nicht wenige Arbeitnehmende Probleme mit ihrer Gesundheit, was sich in entsprechenden volkswirtschaftlichen Kosten niederschlägt.

Investition in Gesundheit und Freizeit

Diese Entwicklung war der Auslöser für die Volksinitiative «Sechs Wochen Ferien für alle», die die gewerkschaftliche Dachorganisation Travail.Suisse mit ihren zwölf Mitgliedverbänden (und insgesamt 170 000 Mitgliedern aus verschiedenen Branchen und Bereichen der Privatwirtschaft und des Service public) im Jahr 2007 lanciert hat. Nach ihren Worten verursacht Stress am Arbeitsplatz Kosten in Milliardenhöhe. «Das Verhältnis zwischen Arbeitsbelastung und Erholung ist in den letzten zwanzig Jahren aus dem Gleichgewicht geraten», führte ihr Präsident, Martin Flügel, bei der Vorstellung des Begehrens aus und ergänzte diese Feststellung mit der Forderung: «Damit wir die Lebensqualität und die langfristige Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden in der Schweiz sicherstellen können, müssen wir heute in Gesundheit, Erholung und Freizeit investieren. Die Arbeitnehmenden brauchen genügend Zeit, um durchatmen zu können, um sich zu erholen, mit ihren Familien zusammen zu sein und ihr soziales Umfeld zu pflegen.» Sechs Wochen Ferien, argumentiert Travail.Suisse, seien die zeitgemässe Antwort auf die hohen Belastungen in der Arbeitswelt von heute und morgen. Offensichtlich gehen die Gewerkschaften davon aus, dass die Verlängerung des Ferienanspruches zu einer entsprechenden Verkürzung der Jahres­arbeitszeit führt, was allerdings nicht Gegenstand der Volksinitiative ist.
Begründet wird der Anspruch auf zusätzliche Ferienwochen auch mit der erheblich gestiegenen Produktivität und Wett­bewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. «Die Unternehmensgewinne sind förmlich explodiert und mit ihnen auch die Managersaläre», heisst es im Argumentarium von Travail.Suisse. «Im letzten Jahrzehnt arbeiteten wir mehr und schneller. Deshalb erhöhte sich die Arbeitsproduktivität um mehr als dreizehn Prozent, der Reallohn stieg jedoch nur um bescheidene drei Prozent.» Es sei deshalb gerecht und folgerichtig, einen Teil der Produktivitätsgewinne an die Arbeitnehmenden weiterzugeben - vorzugsweise in Form von mehr Ferien.

Übergangsfrist fünf Jahre

Erwartungsgemäss kam das Volksbegehren fristgerecht zustande. Die Initiative «Sechs Wochen Ferien für alle» wurde im Sommer 2009 mit rund 108 000 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Gemäss ihrem Wortlaut ist Artikel 110 der Bundesverfassung so zu ergänzen, dass «alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens sechs Wochen» haben, dies mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren, während deren der Ferienanspruch um einen Tag pro Jahr steigt. Heute ist die Feriendauer im Obligationenrecht festgelegt. Arbeitnehmende haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Kalenderjahr. Eine Woche mehr, das heisst einen Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien, haben die jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr.
Die letzte Anpassung der Ferienregelung im Obligationenrecht liegt rund ein Vierteljahrhundert zurück. Sie fusst auf dem indirekten Gegenvorschlag zur seinerzeitigen Volksinitiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Das Begehren verlangte für alle Arbeitnehmenden einen Anspruch auf jährlich vier Wochen bezahlte Ferien, für die Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr und die Arbeitnehmenden ab dem 40. Altersjahr auf fünf Wochen. Die heutige Regelung wurde im Jahr 1983 als indirekter Gegenvorschlag durch das Parlament beschlossen und ist seit dem Juli 1984 in Kraft. Vor der Gesetzesrevision hatten die Arbeitnehmenden einen Ferienanspruch von mindestens zwei Wochen. Für die Jugendlichen galt ein solcher von drei Wochen.

Unterschiede nach Branchen

Wie sieht die Realität der Ferienregelung heute aus? Weicht sie vom gesetzlich vorgeschriebenen Minimum ab? In der Tat gibt es erhebliche Unterschiede nach Branchen. Das Bank- und Versicherungsbusiness gewährt seinen Angestellten durchschnittlich 5,1 Wochen Ferien, und auch die Sparte Verkehr und Nachrichtenübermittlung übersteigt mit 4,9 Wochen das gesetzliche Minimum um rund eine Woche. Die Arbeitnehmenden im Bausektor kommen auf durchschnittlich 4,5 Wochen. Mit dem gesetzlichen Minimum von vier Wochen müssen sich die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft zufrieden geben.
Wesentliche Unterschiede sind auch zwischen den Altersklassen auszumachen. Die Kategorie der 21- bis 49-Jährigen hat im Durchschnitt 4,8 Wochen Ferien. Das ist fast eine Woche weniger als die Altersklasse der 50- bis 64-Jährigen. Letztere haben 5,6 Wochen Ferien. Begründet wird die höhere Ferienwochenzahl mit den längeren Erholungsphasen, welche ältere Arbeitnehmende brauchen. Sehr unterschiedlich sind auch die durch die Sozialpartner ausgehandelten Ferienregelungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und firmeninternen Regelungen. So gibt es immer noch zahlreiche GAV, die nicht über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Beispielsweise gelten für die Reinigungsbranche, das Maler- und Gipsergewerbe und die Bekleidungsindustrie nach wie vor vier Wochen Ferien pro Kalenderjahr. Den meisten Arbeitnehmenden ab dem fünfzigsten Altersjahr wird in diesen Gesamtarbeitsverträgen eine fünfte Ferienwoche zugestanden. Dafür ist aber nicht allein das Alter ausschlaggebend, sondern es gibt auch Abstufungen nach Dienstjahren, etwa beim Coiffeurgewerbe.
Anspruch auf fünf Wochen Ferien haben alle Arbeitnehmenden unter anderem im Bauhauptgewerbe, bei den Grossverteilern Coop und Migros, in der Maschinenindustrie sowie bei der Swisscom und der Post. Arbeitnehmende über 50 Jahre haben in diesen Bereichen meistens Anspruch auf eine sechste Ferienwoche.

Der Arbeitgeberverband sagt nein

Alle diese über das vorgeschriebene Minimum hinausgehenden Ferienregelungen sind ein Hauptgrund für das Nein des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes zur Volksinitiative der Gewerkschaften. Gemäss seiner Stellungnahme zum Begehren der gewerkschaftlichen Dachorganisation erhalten über die oben erwähnten Branchen hinaus auch die Beschäftigten in der Druck- und der grafischen Industrie sowie in der Uhrenindustrie bis zum 50. Altersjahr fünf Wochen und danach sechs Wochen Ferien. Die chemische und pharmazeutische Industrie kenne eine nahezu gleich grosszügige Lösung, und in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie seien sogar die 40- bis 50-Jährigen entsprechend besser gestellt. Ausserdem haben die Arbeitnehmenden, heisst es weiter beim Arbeitgeberverband, acht bis zehn bezahlte Feiertage. Von einem Feriendefizit der Schweizer Beschäftigten könne keine Rede sein. Auch im internationalen Vergleich schnitten sie gut ab.
Wie Verbandsdirektor Thomas Daum auf Anfrage präzisierte, sind die guten Ferienbedingungen in der Schweiz durch sozialpartnerschaftliche Lösungen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Branchen und Unternehmen abgestimmt. «Eine Einschränkung dieser Flexibilität durch eine Anhebung des gesetzlichen Ferienanspruchs wäre für die Vertragsautonomie der Sozialpartner und für den schweizerischen Arbeitsmarkt schädlich. Es muss weiterhin möglich sein, die Arbeitsbedingungen branchen- und unternehmensspezifisch zu differenzieren», führt Daum dazu aus. Wenn schon Produktivitätsfortschritte an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden könnten, so sollten die Sozialpartner möglichst frei zwischen Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen und Ferienverlängerungen wählen können.
Die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Ferienanspruchs von sechs Wochen für alle Arbeitnehmenden gehe, wie der Arbeitgeberverband abschliessend festhält, viel zu weit und setze ein falsches Signal für die künftige Entwicklung der bereits jetzt hohen schweizerischen Arbeitskosten. Würden diese weiter ansteigen, schade dies der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsstandorts Schweiz. Davon wären auch die Arbeitnehmenden betroffen, deren Beschäftigung nur in einem wettbewerbsfähigen Umfeld Bestand haben könne.

 
 
 

Archiv-/Themen-Suche