der arbeitsmarkt | 07.07.2010 | Text: Urs Rüttimann
ur. Der Arbeitgeberverband beurteilt die Erfolgschancen der Schweiz als gut, in der laufenden wirtschaftlichen Aufschwungphase vorne mitzuhalten. Abhängig macht er dies vom Abbau der Defizite bei der Arbeitslosenversicherung und der AHV.
«Die Erfolgsposition der Schweiz darf nicht aufs Spiel gesetzt werden», sagte Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands am Arbeitgebertag Ende Juni in Bern. Klar stellte er sich hinter die Analyse der OECD, die Schweiz habe die Wirtschaftskrise besser überstanden als die meisten anderen Industriestaaten. Dazu beigetragen haben gemäss Stämpfli die erfolgreiche Politik der Schweizerischen Nationalbank gegenüber den abstürzenden Finanzmärkten und der drohenden Aufwertung des Frankens. Weiter hätten die Staatsausgaben stabilisierend gewirkt und die Arbeitslosen-versicherung den privaten Konsum gestützt. Schliesslich hätten die gesunden öffentlichen Haushalte, die gezielten Stabilisierungsprogramme des Bundes und die Personenfreizügigkeit, die auch die Nachfrage nach Wohnungen und Konsumgütern steigere, die Krise abgefedert. «Die Schweiz», so Stämpfli, «ist für die Rückkehr in eine Aufschwungphase gut gerüstet.»
Neue Vorschriften bei Massenentlassungen und strengere Pflichten für einen Sozialplan, wie sie die Linken jetzt nach überstandener Rezession forderten, würden künftig eine solche Erfolgsstrategie gefährden, betonte der Präsident des Arbeitgeberverbands: «Die Flexibilität der Unternehmungen beim Einsatz der personellen Ressourcen hat wesentlich dazu beigetragen, dass die schweizerische Wirtschaft durch alle Restrukturierungen und Konjunkturschwankungen hindurch immer wieder auf den Pfad des Beschäftigungswachstums zurückgefunden hat.» Weiter warnte Stämpfli vor den Angriffen der Gewerkschaften und der SP auf die «lohnpolitische Freiheit». «Entschädigungsexzesse auf gewissen Chef-Etagen» würden für solche Initiativen zwar Sympathie wecken. Trotzdem gebe die im internationalen Vergleich geringe Arbeitslosenquote und die hohe Produktivität der Lohnarbeit keinen Anlass für einen solchen Eingriff. Damit werde lediglich die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen gefährdet. Folglich: «Keine Beschäftigung zu haben, ist viel schlimmer, als für einen tiefen Lohn zu arbeiten.» Und der Staat solle nur im Ausnahmefall Beschäftigungsprogramme schaffen.
Rechtskonservativen Angriffen gegen den offenen Arbeitsmarkt stellte Stämpfli Aussagen aus dem Bericht des Bundes über die Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens entgegen. So wies er darauf hin, dass die Zuwanderung im Boom stark hinauf-, dann aber mit der Rezession wieder zurückgegangen sei. Die Verdrängung der inländischen Arbeiter im Gesamtarbeitsmarkt sei jedoch «marginal». Das Augenmerk legte Stämpfli demgegenüber auf die ausreichende Versorgung mit Fachleuten: «Selbst bei einer Arbeitslosenquote von 4,4 Prozent Ende 2009 meldeten knapp ein Viertel aller Unternehmen Schwierigkeiten bei der Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte.» In Industrie und Gewerbe lag diese Zahl bei 29 Prozent, bei den Informatikdienstleistern bei 31 Prozent und bei den Finanzdienstleistern sogar bei 41 Prozent.
Die Arbeitslosenversicherung beurteilte Stämpfli als «materiellen und psychologischen Stabilisator». Dennoch sei es kein Widerspruch, das strukturelle Defizit von beinahe einer Milliarde Franken bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anzugehen. Die Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen von jeweils 646 und 622 Millionen Franken sei eine «ausgewogene» Lösung. Die Leistungshöhe bei den Taggeldern werde nicht tangiert. Beibehalten werde auch das Kurzarbeitsregime, das sich in den vergangenen zwei Jahren sehr bewährt habe. In der öffentlichen Diskussion wenig bemerkt biete die Vorlage für über 50-Jährige zudem Vorteile: «Sie erhalten einen besseren Zugang zu Integrationsmassnahmen und einen generellen Anspruch auf maximal 12 Monate Einarbeitungszuschüsse von bis zu 50 Prozent des Lohns.»
Auch bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) steigt das Defizit aufgrund der höheren Lebenserwartung der Menschen und der tieferen Renditeerwartung der Kassen. «Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-. und Invalidenvorsorge (BVG) hat noch kein Jahrgang seine Rente vollständig finanziert, rein rechnerisch», führte Stämpfli aus. Deshalb akzeptiert der Schweizerische Arbeitgeberverband den Kompromissvorschlag des Ständerates für eine 11. AHV Revision mit sozial abgefederter Frühpensionierung. Kritik übte ihr Präsident aber an der «Blockade-Politik» der Gewerkschaften und Linksparteien.
Gastreferent Alt Bundesrat Kaspar Villiger betonte, eine hohe Beschäftigung erfordere einen konsequenten Standortwettbewerb. «Flexible Arbeitsmärkte sind entscheidend. Das ist das wichtigste, weil nur sie eine rasche Anpassung der Unternehmen an den Strukturwandel erlauben.» Bundespräsidentin Doris Leuthard knüpfte in ihrem Referat daran an und mahnte zu unternehmerischer Verantwortung: «Sie bedeutet mehr als nur den kurzfristigen Gewinn. Im Auge zu behalten gilt es die langfristige Unternehmensperspektive und die Sorge für die Mitarbeitenden.» Nur wenn dies erreicht sei, könne der Staat jenseits von Vorschriften sich ausschliesslich darauf konzentrieren, für unternehmerisches Handeln Anreize zu schaffen. Das zeigt sich für Leuthard auch bei der ALV: «Sie übernahm in der Krise eine wichtige stabilisierende Funktion und trug 1,3 Prozent zum Bruttoinlandprodukt bei.»
Die Vorlage des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eliminiert für Leuthard «Falschanreize» und bringt eine «massvolle Erhöhung der Lohnbeiträge». Die Revision des Gesetzes aus dem Jahr 2002 erachtet sie als dringend, da damit «nicht einmal in der Hochkonjunktur das strukturelle Defizit minimiert werden konnte». Folglich wachse dieses jährlich um eine Milliarde Franken. Die Revision des AVIG beinhaltet unter anderem eine Erhöhung der Lohnbeiträge von 2 auf 2,2 Prozent. Fällt die Gesetzesrevision beim Souverän durch, wird auf den 1. Januar 2011 automatisch auf 2,5 Prozent erhöht. «Das schwächt», so Leuthard, «die Kaufkraft der Konsumenten und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die Konsequenzen tragen die Erwerbstätigen.»
Als Grundpfeiler der Versicherung nannte die Bundespräsidentin die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). «Sie müssen betroffenen Menschen bei der Stellensuche helfen.» Das beste Mittel dazu sei ein Stellenangebot beispielsweise in einem florierenden Unternehmen, das neue Arbeitsplätze schaffe. Dazu sei eine «sehr effiziente Beratung und Jobvermittlung» nötig.