der arbeitsmarkt | 09/2010 | Text: Richard Ammann, Robert Hansen

«Es gibt in unserem Land nur wenige Langzeitarbeitslose»

Die Chefin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundespräsidentin Doris Leuthard, verteidigt im Gespräch die vom Parlament beschlossene, mit dem Referendum vors Volk gebrachte Gesetzesrevision. Die Vorlage bringe die dringend erforderliche Sanierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) – mit ausgewogener Verteilung der zusätzlichen Lasten auf die Beteiligten.

Frau Bundespräsidentin, warum hat der Bundesrat nicht vorgeschlagen, die aus der AVIG-Revision erwachsenden Zusatzbelas-tungen hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verteilen - zum Beispiel mit der Anhebung der ALV-Beiträge auf 2,5 Prozent? Das wäre ein gutschweizerischer Kompromiss gewesen. Mit der jetzt vorliegenden Lösung tragen die Arbeitnehmenden rund drei Viertel der Lasten.
Bundespräsidentin Doris Leuthard: Die Arbeitslosenversicherung wird hauptsächlich von den Sozialpartnern finanziert, je zur Hälfte durch die Arbeitnehmer und die Unter­nehmungen. Eine Erhöhung der Beiträge auf 2,5 Prozent würde sowohl Arbeitnehmer wie ­Arbeitgeber stark belasten. Vergessen Sie nicht, dass im nächsten Jahr auch noch die Beiträge an die Erwerbsersatzordnung (EO) und die ­Mehrwertsteuer erhöht werden. Die Vorlage will deshalb die Versicherung durch vertretbare ­Leistungskürzungen und durch eine gering­fügige Erhöhung der Beiträge ins Gleichgewicht bringen. Zudem wird die Solidarität gestärkt - mit dem Solidaritätsbeitrag auf nicht versicherte Lohnanteile
zwischen 126 000 und 315 000 Franken werden die Besserverdienenden einen Sonderbeitrag an die ALV leisten.

Von Mitte der 1990er-Jahre bis 2003 lagen die ALV-Beiträge bereits bei 3 Prozent. Bilden die in der Vorlage enthaltenen 2,2 Prozent Lohnbeiträge heute politisch die Schmerzgrenze?
Tatsächlich sind 2,5 Prozent derzeit chancenlos. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft 2,3 Prozent beantragt, das Parlament buchstabierte den Beitragssatz dann noch um 0,1 Prozent zurück. Auch mit der nun zur Abstimmung kommenden Vorlage wird aber das Hauptziel der Revision erreicht. Es wird gelingen, die jährlichen Defizite der ALV im Betrag von mehr als einer Milliarde Franken abzubauen.

Arbeitslosigkeit ist ja immer auch ein individuelles Schicksal. Was sagen Sie einem 59-jährigen, gut qualifizierten Arbeitslosen, der Leistungskürzungen in Kauf nehmen muss und es als Ungerechtigkeit empfindet, dass derselbe Staat gleichzeitig mit zweistelligen Milliardenbeträgen in Schieflage
geratene Grossbanken stützt?

Dem 59-jährigen Arbeitslosen werden keine Leistungen gekürzt, sofern er eine zweijährige Beitragszeit vorweisen kann. ­Abgesehen davon hat der Bundesrat mit der Rettung der UBS verhindert, dass die Finanzkrise auf die Schweiz übergegriffen hat. Die Arbeitslosigkeit wäre sonst viel höher als heute. Das zur Verfügung gestellte Geld hat der Bund mittlerweile zurückerhalten, inklusive Zinsen.

Die Schweiz hat im Vergleich mit dem Ausland ein strenges Regime, was die Verwaltung und Kontrolle der Arbeits­losigkeit anbetrifft. Eine unerwünschte Folge ist die Flut von vorgeschriebenen Stellenbewerbungen, die grossmehrheitlich chancenlos sind, ihre Adressaten aber mit unnötigem administrativem Aufwand belasten.
Die Personalberaterinnen und -berater leisten in den RAV eine grosse Arbeit. Ich glaube nicht, dass die stellensuchenden Perso-nen sich für Jobs bewerben, für die sie nicht in Frage kommen. Das zeigen auch die Resultate: Betroffene finden in der Regel nach rund sieben Monaten wieder eine Stelle, junge Personen noch schneller. 2009 haben zum Beispiel 80 Prozent der jungen Erwerbs-
losen innerhalb von sechs Monaten wieder eine Stelle gefunden.

Das mögen die Zahlen so aussagen. Trotzdem herrscht unter Betroffenen die Meinung vor, dass die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ihre Hauptaufgabe - die Stellenvermittlung - nur unzureichend erfüllen.
Die Personalberaterinnen und -berater unterstützen die ­arbeitslosen Personen bei der Stellensuche. Ohne Eigeninitiative geht es nicht. Die Unterstützung wird sowohl von den Stellen­suchenden wie auch von den Unternehmungen geschätzt. Das zeigen unsere Umfragen. Sowohl Arbeitgeber als auch Stellen­suchende würdigen den unkomplizierten und effizienten Umgang mit den Profis aus der öffentlichen Arbeitsvermittlung.

Gemäss übereinstimmenden Echos von Betroffenen wird bei vielen RAV hauptsächlich kontrolliert und verwaltet, Arbeit vermittelt wird eher ausnahmsweise. Sind die Mitarbeitenden für das Vermittlungstätigkeit zweckdienlich ausgebildet?
Wie in andern Branchen hängt die Effizienz der RAV stets vom Einsatz und Know-how der dort tätigen Mitarbeitenden ab. Da gibt es gewiss kleine Unterschiede und in Phasen von Personalwechseln wohl auch Unzulänglichkeiten. Im Wesentlichen ist das Erreichen der Vermittlungsziele aber gewährleistet. Die Zahlen sprechen ja für sich. Es gibt in unserem Land nur wenige Langzeitarbeitslose. An der Ausbildung der RAV-Mitarbeitenden ist nichts auszusetzen. Das Personal wird zweckdienlich geschult.

Bezüglich Zukunft der ALV wird ein neuer Ansatz diskutiert. In parlamentarischen Vorstössen ist 2009 die Prüfung der Idee einer Allgemeinen Erwerbsversicherung angeregt ­worden. Eine solche Institution könnte gemäss Meinung ­ihrer Befürworter das bestehende, komplizierte System der sozialen Sicherheit mit der Arbeitslosen-, der Invaliden- und der Unfallversicherung ablösen. Was halten Sie von einem solchen neuen Assekuranzinstitut?
Unsere Sozialversicherungen bieten im internationalen Vergleich einen hohen Schutz. Das ist das Resultat einer Verbesserung unserer Sozialversicherungen in kleinen Schritten. Auch heute gibt es Optimierungsmöglichkeiten. So kann vielerorts die Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung noch verbessert werden. Dabei dürfen wir aber unsere Hauptaufgaben nicht aus den Augen verlieren. Die ALV muss den erwerbslosen Personen einen angemessenen Einkommensausgleich finanzieren und ihnen helfen, möglichst rasch wieder eine Stelle zu finden. Um diese Aufgabe auch langfristig erfüllen zu können, muss sie finanziell im Gleichgewicht sein.

Ihre Antwort lässt darauf schliessen, dass die Idee einer Allgemeinen Erwerbsversicherung chancenlos ist?
Tatsächlich sehe ich keinen Bedarf für die Schaffung eines solchen neuen Instrumentariums. Die bestehenden Versicherungssysteme sind ausreichend. Die von den Befürwortern geltend gemachten Argumente wie etwa Ungereimtheiten bei der Krankentaggeldversicherung sind zu schwach, um ein neues, umfassendes System auf die Beine zu stellen. Zumindest während seiner ALV-Bezugzeit ist der Arbeitslose ja für den Lohnausfall bei Krankheit versichert.

Die Arbeitslosenquote lag Ende Juli bei 3,6 Prozent - Aus­gesteuerte nicht eingerechnet. Das SECO rechnet dieses Jahr mit 3,9 und das kommende Jahr mit 3,7 Prozent. Für die jetzt vorliegende Gesetzesrevision wird von 3,3 Prozent ausgegangen. Ist da die fünfte AVIG-Revision mit 3 Prozent ALV-Beiträgen nicht schon in sehr kurzer Zeit vorprogrammiert?

Nein, diese Schätzung ist realistisch. Wir gehen davon aus, dass die Arbeitslosigkeit im nächsten Jahr weiter zurückgehen wird. Die Arbeitslosenquote lag im Durchschnitt in den neunziger Jahren bei 3,5 Prozent, im letzten Jahrzehnt bei 3,2 Prozent.

Alle hoffen, dass diese optimistische Einschätzung eintrifft. Trotzdem - der auf die vorliegenden Zahlen gestützte Schuldenabbau der ALV dauert Jahre oder sogar Jahrzehnte und ist mit Risiken wie steigenden Zinsenlasten verbunden. ­Können wir uns das leisten?
Wir hätten selbstverständlich lieber eine schnellere Entschuldung. Für eine solche müssten wir aber entweder die Beiträge noch stärker anheben oder die Leistungen stärker kürzen. Immerhin wird die Revision die Arbeitslosenversicherung auf Jahre ­hinaus massiv entlasten. Das wird uns ermöglichen, relativ rasch wieder aus der Schuldenwirtschaft herauszukommen und die aufgelaufenen Schulden schrittweise abzubauen.

Dem Rotstift zum Opfer fallen die Stützungsmassnahmen für Regionen mit erhöhter Arbeitslosigkeit. Warum verabschiedet sich der Bund ausgerechnet in der Wirtschaftskrise vom Solidaritätsprinzip?
Die ALV ist eine solidarische Versicherung. Regionen mit tiefer Arbeitslosigkeit zahlen mehr Geld ein, als sie beziehen, und unterstützen dadurch die Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit. Auch bei der Kurzarbeitsentschädigung profitierten zum Beispiel die Kantone Jura und Neuenburg wegen der starken Betroffenheit ihrer Industrie von überproportionaler Unterstützung. Bei der Vernehmlassung hat sich eine deutliche Mehrheit der Kantone gegen die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen, auch, weil die verlängerte Bezugsdauer im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit nicht wirksam war.

Also ist die Bezugsdauer bis zu 520 Tagen kein Thema mehr?
Nach der Revision bleibt die maximale Bezugsdauer für die meisten Versicherten unverändert bei rund eineinhalb Jahren. Diese Bezugsdauer ist im internationalen Vergleich hoch und für «normale» Rezessionen ausreichend.

 
 
 

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