der arbeitsmarkt | 10/2010 | Text: Andreas Affolter

Hof weg – wie weiter?

Der Bund hat eigens für Landwirte, die ihren Hof aufgeben müssen, ein Umschulungsprogramm ins Leben gerufen. Genutzt wird es kaum.

Tag für Tag verschwinden in der Schweiz zwei Betriebe. Doch nur in sehr wenigen Fällen wird ein Hof von einem aktiven Landwirt aufgegeben. In der überwiegenden Mehrheit wird laut Sandra Helfenstein vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) bei schlechten Zukunftsaussichten einfach ein anstehender Generationenwechsel nicht vollzogen. Doch selbst wenn sich der Sohn oder die Tochter trotz unsicherer Perspektiven entschliesst, den elterlichen Betrieb weiterzuführen, und dieser da nn doch keine Existenzsicherung erlaubt: Es kommt nur vereinzelt dazu, dass sich ein Bauer oder eine Bäuerin von einem Tag auf den anderen beruflich neu orientieren muss. Warum das so ist, weiss Franziska Wirz-Meier vom Fachbereich Hochbau und Betriebshilfen im Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): «Viele Junge absolvieren wegen der unsicheren Perspektiven vor oder nach ihrer landwirtschaftlichen Ausbildung eine Zweitausbildung und haben bereits ein gutes zweites Standbein. Etliche von ihnen entscheiden sich dann für den anderen Berufsweg.»

Drei Gesuche pro Jahr

Dennoch bleibt eine - wenn auch geringe - Zahl von Bauern, die nach der Aufgabe ihres Hofs eine berufliche Neuorientierung suchen und hierfür auf eine Umschulung angewiesen sind. «Bei uns treffen pro Jahr rund drei Gesuche ein», beziffert Franziska Wirz-Meier die Anzahl Fälle. Für sie existiert im BLW eigens ein Programm. Das Bundesamt stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, und erteilt Auskünfte an Interessenten oder Betriebs- und Berufsberater. Die eigentliche Projektabwicklung erfolgt dann in den Kantonen. Dort wird für jeden Fall die optimale Lösung gesucht. Sie kann aus einer Umschulung, einer Weiterbildung oder auch nur an einer einfachen Berufsberatung bestehen.
Einer, der dieses Programm durchlaufen hat, ist Peter Brüllhardt. Der heute 57-jährige Solothurner war 2005 gezwungen, seinen Hof aus wirtschaftlichen Gründen aufzugeben. Er wandte sich hilfesuchend an sein Bauernsekretariat und konnte schliesslich während zweier Jahre eine kaufmännische Vollzeitausbildung absolvieren. Heute arbeitet Brüllhardt im Agrarhandel bei der Landi Solothurn und ist glücklich, dass er bei seiner neuen Tätigkeit nicht den ganzen Tag nur im Büro sitzen muss, sondern immer wieder Bauernhöfe besuchen kann. Rundum zufrieden mit seiner Betreuung ist er dennoch nicht: «Zwar waren die berufliche Beratung und die Umschulung tadellos. Niemand hat mich aber darauf vorbereitet, was alles steuertechnisch und administrativ auf mich zukommt, wenn ich den Hof liquidiere. Dabei hatte ich doch genau in diesen Fragen überhaupt keine Erfahrung.»  
Eine der Bedingungen für die Aufnahme in das Programm ist, dass der Betrieb zuvor während mindestens fünf Jahren durch den Gesuchsteller geführt wurde. Auch ist bei Ehepaaren nur einer der Partner zum Programm zugelassen. Wer einen Betrieb gar nicht erst übernimmt oder in ihm nur mitgearbeitet hat, kommt also nicht in den Genuss einer staatlich finanzierten Umschulung.
Die Forderung der vollständigen Betriebsaufgabe ist zudem laut Franziska Wirz-Meier für viele Betroffene eine hohe Hürde, so dass diese es vorziehen, den Betrieb zu extensivieren und stufenweise immer mehr einem Zusatzerwerb nachzugehen - bis zur vollständigen Aufgabe des Hofes. Ist die Liquidation des Betriebes dann unumgänglich, werden seine Besitzer durch die zuständigen kantonalen Stellen noch bezüglich der Weiternutzung des Bodens unterstützt. Ein weitergehender staatlicher Support existiert nicht.

 
 
 

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