der arbeitsmarkt | 03/2011 | Text: Christian Keller
Saubere Spielregeln
Die Schweiz ist ein sauberes Land. Neben Genauigkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zählt die Sauberkeit zu unseren Kardinaltugenden. Auf ihr gründet der internationale Ruf der Schweiz ebenso wie auf Schokolade und Uhren.
Doch das Geschäft mit der Sauberkeit hat einen schlechten Ruf. Die tiefen Löhne, die in anderen Branchen als Ausbeutung von Arbeitskräften gegeisselt würden, gelten im Reinigungssektor als normal. Dabei wurden in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, damit es auch hinter dessen Fassade sauberer wird. So ist seit 2004 ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft, der die Beschäftigten dank Mindestlöhnen vor Ausbeutung schützt. Auch die erfolgreiche Kampagne des Bundes gegen die Schwarzarbeit in Haushalten hat zu einer Verbesserung der Situation beigetragen. Die Vereinfachung des Anmeldeverfahrens erleichtert es, Haushalthilfen ordnungsgemäss bei den Sozialversicherungen anzumelden.
Der Anschluss-GAV für die Reinigungsbranche, der Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist und der den Kollektivvertrag aus dem Jahr 2004 ersetzt, sorgt für einheitliche Arbeitsbedingungen für über 40 000 Arbeitnehmende in der Unterhalts-, Spezial- und neu auch der Spitalreinigung. Weniger erfreulich ist, dass das sogenannte «kleine Reinigungsgewerbe», zu dem Kleinstunternehmungen mit höchstens fünf Mitarbeitenden gezählt werden, dem GAV nicht unterstellt ist. Laut Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen genügt es nämlich, dass die Hälfte aller Betriebe dem GAV untersteht, damit er für allgemeinverbindlich erklärt werden kann (Arbeitgeberquorum). Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen sind, weiss niemand genau; Schätzungen gehen von bis zu 60 000 Beschäftigten aus, die nicht in den Genuss des Kollektivvertrages kommen.
Die Quorumregelung wirkt sich nicht nur auf die Arbeitnehmenden, sondern auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe aus, die sich an den GAV halten müssen. Sie sehen sich einer Billigkonkurrenz gegenüber, mit der sie preislich nicht mithalten können. Deshalb fordern neben den Gewerkschaften auch viele Arbeitgeber im Kampf um Aufträge und ein besseres Image, dass das kleine Reinigungsgewerbe ebenfalls dem GAV unterstellt wird. Indem das SECO die Reinigung zur Fokusbranche erklärt hat, hat es den Weg für eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeit freigemacht, damit auch Klein- und Kleinstbetriebe in den Kollektivvertrag der Reinigungsbranche eingebunden werden können.