HR Today | 05/2011 | Text: Markus Assfalg

Hindernisse bei der Suche nach

Die vom Bund zur Verfügung gestellte Anzahl Arbeitsbewilligungen für Spezialisten ausserhalb des EU-Raumes kann die Nachfrage der Wirtschaft in Zürich nicht decken. Eine unbequeme Situation für die Arbeitsmarktbehörde und die Unternehmen. Eine Lösung ist momentan nicht in Sicht.

Der «war for talents» kennt keine konjunkturellen Schwankungen. Ausgewählte Spezialisten, sei es im Bereich der Informatik, im Banken- oder Ingenieurwesen, sind gesucht, auch bei schlechterem wirtschaftlichem Umfeld. Häufig sind diese Spezialisten nicht im EU-/Efta-Raum zu finden, sondern stammen aus Ländern wie Indien, Russland oder den USA, also einem so genannten «Drittstaat». Für diese Personengruppe gelten, insbeson­dere seit dem Personenfreizügigkeitsab­kommen zwischen der Schweiz und der EU, arbeitsmarktliche Restriktionen. Will ein Unternehmen eine Fachkraft aus einem Drittstaat anstellen, braucht sie hierfür eine Arbeitsbewilligung.

Bund steuert Kontingente für Spezialisten aus Drittstaaten

Und diese stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung: Der Bund regelt jährlich die zur Verfügung stehende Höchstzahl der Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige, davon erhält jeder Kan­ton ein gewisses Kontingent (vgl. Kasten).
Im letzten Jahr hatte der Bund diese Kontingente vor dem Hintergrund des schlechten wirtschaftlichen Umfeldes halbiert. Die Reaktion der Wirtschaft war heftig. Firmen haben zu Recht protestiert und mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass eine deutliche Einschränkung der Arbeitsbewilligungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz negative Auswirkungen haben würde. Anspruchsvolle Projekte könnten nicht durchgeführt werden oder würden aus Kostengründen und Personalmangel direkt ins Ausland verlagert. Konzerne wie Google drohten gar mit dem Wegzug aus Zürich.

Firmen brauchen für grössere Projekte Planungssicherheit

Zwar hat der Bund mittlerweile die Halbierung der Kontingente wieder aufgehoben, doch Fakt ist: Auch die regulär zur Verfügung stehenden Kontingente reichen nicht aus, den Bedarf der Betriebe nach Spezialisten zu decken. Für grössere Projekte benötigen die Firmen Planungssicherheit in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Bewilligungen für Spezialisten aus Drittstaaten. Ähnliches gilt bei Firmenansiedlungen. Doch diese Sicherheit gibt es nicht. Die kantonalen Stellen sind abhängig von Bund und dessen Vorgaben bei der Vergabe der Kontingente an die Kantone.
Ein Unternehmen, das für ein grösseres Projekt beispielsweise vorrätig 150 Bewilligungen beantragt, kann diese nicht pauschal bewilligt bekommen. Andernfalls wäre beispielsweise der Kanton Zürich mit den anfangs zur Verfügung stehenden Kontingenten (504 Kurzaufenthaltsbewilligungen, 353 Aufenthaltsbewilligungen) bald einmal «ausgeschossen». Die Arbeitsmarktbehörde steht hier oft im Spannungsfeld zwischen Nach­frage der Wirtschaft und den Vorgaben der Ausländerpolitik.

Die Situation wird sich demnächst wieder zuspitzen

Bereits jetzt ist absehbar, dass sich die Situation bei den Kontingenten für Drittstaatsangehörige im Laufe der Monate wieder zuspitzen wird. Nicht nur IT-Konzerne machen Druck, sondern auch Banken, Versicherungen und Industriekonzerne. Bis es dafür eine politische Lösung gibt, ist die Rekrutierung von aussereuropäischen Fachkräften mit Hindernissen verbunden.

Der «war for talents» kennt keine konjunkturellen Schwankungen. Ausgewählte Spezialisten, sei es im Bereich der Informatik, im Banken- oder Ingenieurwesen, sind gesucht, auch bei schlechterem wirtschaftlichem Umfeld. Häufig sind diese Spezialisten nicht im EU-/Efta-Raum zu finden, sondern stammen aus Ländern wie Indien, Russland oder den USA, also einem so genannten «Drittstaat». Für diese Personengruppe gelten, insbeson­dere seit dem Personenfreizügigkeitsab­kommen zwischen der Schweiz und der EU, arbeitsmarktliche Restriktionen. Will ein Unternehmen eine Fachkraft aus einem Drittstaat anstellen, braucht sie hierfür eine Arbeitsbewilligung.

Bund steuert Kontingente für Spezialisten aus Drittstaaten

Und diese stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung: Der Bund regelt jährlich die zur Verfügung stehende Höchstzahl der Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige, davon erhält jeder Kan­ton ein gewisses Kontingent (vgl. Kasten).
Im letzten Jahr hatte der Bund diese Kontingente vor dem Hintergrund des schlechten wirtschaftlichen Umfeldes halbiert. Die Reaktion der Wirtschaft war heftig. Firmen haben zu Recht protestiert und mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass eine deutliche Einschränkung der Arbeitsbewilligungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz negative Auswirkungen haben würde. Anspruchsvolle Projekte könnten nicht durchgeführt werden oder würden aus Kostengründen und Personalmangel direkt ins Ausland verlagert. Konzerne wie Google drohten gar mit dem Wegzug aus Zürich.

Firmen brauchen für grössere Projekte Planungssicherheit

Zwar hat der Bund mittlerweile die Halbierung der Kontingente wieder aufgehoben, doch Fakt ist: Auch die regulär zur Verfügung stehenden Kontingente reichen nicht aus, den Bedarf der Betriebe nach Spezialisten zu decken. Für grössere Projekte benötigen die Firmen Planungssicherheit in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Bewilligungen für Spezialisten aus Drittstaaten. Ähnliches gilt bei Firmenansiedlungen. Doch diese Sicherheit gibt es nicht. Die kantonalen Stellen sind abhängig von Bund und dessen Vorgaben bei der Vergabe der Kontingente an die Kantone.
Ein Unternehmen, das für ein grösseres Projekt beispielsweise vorrätig 150 Bewilligungen beantragt, kann diese nicht pauschal bewilligt bekommen. Andernfalls wäre beispielsweise der Kanton Zürich mit den anfangs zur Verfügung stehenden Kontingenten (504 Kurzaufenthaltsbewilligungen, 353 Aufenthaltsbewilligungen) bald einmal «ausgeschossen». Die Arbeitsmarktbehörde steht hier oft im Spannungsfeld zwischen Nach­frage der Wirtschaft und den Vorgaben der Ausländerpolitik.

Die Situation wird sich demnächst wieder zuspitzen

Bereits jetzt ist absehbar, dass sich die Situation bei den Kontingenten für Drittstaats-angehörige im Laufe der Monate wieder zuspitzen wird. Nicht nur IT-Konzerne machen Druck, sondern auch Banken, Versicherungen und Industriekonzerne. Bis es dafür eine politische Lösung gibt, ist die Rekrutierung von aussereuropäischen Fachkräften mit Hindernissen verbunden.

 
 
 

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