der arbeitsmarkt | 07/2011 | Text: Maria Savoldelli

Höchstanspruch: Null Taggelder

Zahlreiche Arbeitslose wurden in den Monaten April und Mai ausgesteuert. Ein Grund ist die seit dem 1. April 2011 verkürzte Bezugsdauer von Taggeldern. Drei Betroffene erzählen.

Es ist Dienstagmorgen, der 9. Mai 2011, morgens um neun Uhr in einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) im Kanton Aargau. «Sie erhalten kein Arbeitslosengeld mehr. Sie sind seit Ende April ausgesteuert», erfährt Maja Müller* von ihrer RAV-Beraterin. Maja Müller erzählt, sie habe zwar geahnt, dass sie eventuell von der 4. AVIG-Revision betroffen sein könnte, doch sei sie im Moment schockiert gewesen. Auf der letzten Abrechnung für den Monat März mit Zählerstand per 1. April betrug ihr Höchstanspruch 400 Taggelder. «Was schwarz auf weiss steht, das gilt doch», sagt die gebürtige Deutsche. Nicht in diesem Fall. «Ich musste mein Leben neu organisieren», erinnert sich die 42-Jährige. Nach Erhalt der Hiobsbotschaft sei sie weinend nach Hause gegangen und habe sich telefonisch bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse (ALK) erkundigt, ob sie tatsächlich ausgesteuert sei. Die Kasse bat Maja Müller, die Kopien der letzten Abrechnungen einzusenden, um deren Korrektheit zu überprüfen.

Erstmals von der 4. AVIG-Revision erfährt Maja Müller Anfang Dezember 2010 durch einen Bekannten. Er hat einen Informationsbrief von seiner ALK erhalten. «Wovon redest du?», fragt sie verwundert. Die Akademikerin hat bis November 2011 Anspruch, Taggelder zu beziehen. Sie wird unruhig, weil sie nicht weiss, ob sie mit Inkrafttreten des revidierten Gesetzes noch berechtigt ist, Taggelder zu beziehen. Ihre beiden Kinder besuchen an vier Tagen pro Woche eine Kindertagesstätte. Falls das Arbeitslosengeld ausfallen würde, könnte die Familie die externe Betreuung nicht mehr finanzieren. Die ordentliche Kündigungsfrist des Vertrages mit der Krippe beträgt drei Monate. Maja Müller fragt deshalb bereits im Januar bei der ALK nach. Eine Sachbearbeiterin weist sie darauf hin, dass sie mit der Januarabrechnung schriftlich über die Änderungen informiert werde. Den Brief, einen Flyer vom SECO, erhält die Stellensuchende erst Ende Februar. Sie stellt fest, dass ihr Anspruch auf 260 Taggelder reduziert wird. Sie fragt nochmals bei der Kasse nach, die auf die Abrechnung im April vertröstet. Anstatt Mitte April informiert sie Mitte Mai ein Schreiben der Kasse über ihre Aussteuerung.

Fehlerhafte Datenbankabfrage

Drei Monate lang blieb Maja Müller im Ungewissen – wie konnte dies passieren? Die individuellen Briefe an die Betroffenen der 4. AVIG-Revision seien am 17. Februar verschickt worden, erklärt Parios Lüscher, Bereichsleiter Arbeitslosenentschädigung bei der Öffentlichen ALK des Kantons Aargau. Von den 3000 Briefen seien etwa hundert aufgrund einer fehlerhaften Datenbankabfrage falsch gewesen: Einige Arbeitslose wurden doppelt informiert, andere gar nicht. Verschiedene Ursachen seien dafür verantwortlich: Die Beitragszeiten waren nicht vollständig erfasst, unterhaltspflichtige Kinder wurden bei der Anmeldung nicht angegeben, oder versicherte Personen konnten nachträglich nachweisen, bei weiteren Arbeitgebern eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt zu haben. Die Berichtigung erfolgte am 25. Februar mit einem neuen Schreiben. Mit dem zusätzlich verschickten Flyer des SECO habe man alle versicherten Personen auf die bevorstehende Änderung aufmerksam gemacht, auch in der Annahme, dass diese ihre Situation überprüfen und bei Unstimmigkeiten oder Fragen sich an die ALK wenden. «Wir haben erstaunlich wenige Anrufe nach dem 1. April erhalten», sagt Lüscher. Die Kasse habe von Betroffenen die Rückmeldung erhalten, dass sie eher zu viel informiert habe.

Maja Müller hat nach dem ersten Schock das weitere Vorgehen mit ihrem Ehemann besprochen und gleich gehandelt. Sie hat den Krippenplatz des Erstgeborenen auf den nächstmöglichen Termin gekündigt und das Pensum des Jüngeren auf zwei Tage reduziert. «Damit will ich einen Fuss in der Tür behalten», erklärt sie. Denn einen garantierten Krippenplatz habe sie nicht. Maja Müller bleibt optimistisch, dass sie eine Stelle finden wird, obwohl die Betreuung ihrer Kinder nur für knapp zwei Tage gesichert ist. In ihrem Bereich gebe es nur wenige ausgeschriebene Stellen. «Persönliche Kontakte zu knüpfen, ist wichtig», sagt die Wissenschaftlerin, die keine näheren Angaben zu ihrem Beruf machen möchte. Sie hat sich wieder gefasst. «Ich habe wieder die Fäden in der Hand», sagt sie. Die letzten drei Monate vor dem 9. Mai seien viel schwieriger gewesen als jetzt, das Ungewisse zermürbend.

Vormals ausgesteuert und nun wieder arbeitslos

Thomas Schmid*, 56-jährig, war für einen Monat ausgesteuert und bezieht jetzt wieder Arbeitslosengeld. Wie ist das möglich? Anfang März erhielt der Journalist einen Brief von der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau. Die Kasse informierte ihn darin, dass er aufgrund der 4. AVIG-Revision bereits Ende März und nicht erst im August ausgesteuert werde. An diesem Tag sei er zu keinem anderen Gedanken mehr fähig gewesen. «Ich musste raus in die Natur», erzählt Thomas Schmid. Seine finanzielle Situation machte ihm Sorgen, auch wenn er noch Erspartes auf der Seite hatte. Um Sozialhilfe beziehen zu können, hätte er zuerst sein Vermögen – so die Auskunft seines RAV-Beraters – bis auf 1500 Franken aufbrauchen müssen. Im Moment kam also ein Antrag auf Sozialhilfe nicht in Frage.

Die Arbeitslosigkeit hat Thomas Schmid als eine Berg-und-Tal-Fahrt erlebt. Am Anfang sei er noch guter Dinge gewesen. Er räumte sich bei einigen Stellen, für die er auch die Qualifikationen mitbrachte, gute Chancen ein. Doch es erreichten ihn ständig Absagen, seine Stimmung verschlechterte sich. Letztes Jahr schlug ihm seine Situation regelrecht auf den Magen. Er wurde krank, eine Magenentzündung. Der studierte Geograf hatte sich auch für einen Quereinstieg als Lehrer beworben, das AssessmentVerfahren aber nicht bestanden.

Sein RAV-Berater schlug ihm vor, an einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB) teilzunehmen. Thomas Schmid sagte zu, führte ein Aufnahmegespräch und freute sich darauf, ab März 2011 nicht mehr allein im Kämmerlein Bewerbungen zu schreiben. Dank dem Programm kann er seine beruflichen Qualifikationen einsetzen und vertiefen. Im Februar sollte er die Verfügung vom RAV erhalten. Als diese nicht eintraf, fragte Thomas Schmid telefonisch nach. Sein Berater teilte ihm mit, dass er eventuell von der 4. AVIG-Revision betroffen sei. Dieses wurde ihm schliesslich von der ALK bestätigt.

Ein Schritt vorwärts

Thomas Schmid meldete sich von RAV und ALK ab, mit Beginn des Monats April war er ausgesteuert. Überraschend erhielt er noch im selben Monat einen Anruf von seinem ehemaligen RAV-Berater. Die ALK überprüfe, ob alles korrekt gelaufen sei. Der Journalist hatte in den ersten beiden Monaten nach Ablauf seiner letzten Anstellung als Freischaffender gearbeitet und sich erst danach beim RAV angemeldet. Die Belege für diese Tätigkeit hatte er der ALK geschickt. Nun musste er für diese zwei Monate erneut eine Arbeitsbescheinigung einholen und wieder der Kasse einreichen. Die ALK korrigierte ihren Berechnungsfehler, und der ehemals Ausgesteuerte wurde Mitte Mai vom RAV aufgeboten. Er erhält nun rückwirkend Arbeitslosengelder für den April. Im Juni hat er das PvB doch noch angetreten. Er wird nur drei Monate anstatt wie vorgesehen ein halbes Jahr im Programm sein. Thomas Schmid ist nicht verärgert über das Hin und Her; er ist zuversichtlich. «Ich bin froh um das Angebot und erhoffe mir neue, hilfreiche Inputs.»

Mit wenig auskommen

Sarah Brack ist seit dem 1. April 2011 ausgesteuert. Sie lebt in Hinwil, im Zürcher Oberland. Sie und ihre Schwester wohnen in je einem Teil des Hauses, das einmal ihren Grosseltern gehörte. «Ich habe keinen finanziellen Druck, weil ich keine Miete bezahlen muss», erklärt Sarah Brack. Zudem habe sie noch Erspartes, auf das sie im Notfall zurückgreifen könne. «Ich bin es gewohnt, mit wenig Geld auszukommen», ergänzt die 30-jährige Hochschulabsolventin. Bis jetzt sei sie mit 1500 bis 2000 Franken pro Monat ausgekommen. Der Gang zum Sozialamt liege ihr deshalb fern.

Sarah Brack trägt ihre halblangen roten Haare zu einem Pferdeschwanz gebunden. «Über die Aussteuerung bin ich sehr unglücklich. Ich rechnete nicht damit», sagt sie. Ende November 2010 erfuhr die Ethnologin im PvB, an dem sie damals teilnahm, dass sie von der AVIG-Revision betroffen sein könnte. Darauf telefonierte sie im Dezember mit der ALK der Gewerkschaft Unia. Diese konnte ihr nichts mit Sicherheit sagen. Auch das RAV wusste nichts Konkretes. «Ich fühlte mich ungenügend informiert», urteilt Sarah Brack rückblickend.

Ungefähr Mitte März erreichte Sarah Brack ein allgemeiner Informationsbrief ihrer ALK zusammen mit einem Begleitschreiben des SECO. Als Hochschulabsolventin habe sie ab dem 1. April 2011 nur noch 90 Taggelder zugut und nicht mehr 260, hiess es da. Zuvor hätte sie noch bis Juli Taggelder beziehen können. Das PvB konnte sie somit nicht zu Ende führen.

Ausweg im Ausland?

Seit der Aussteuerung hat sich ihr Alltag verändert. Im April hatte Sarah Brack noch keinen Job, doch eine Mutterschaftsvertretung als Programmverantwortliche bei einem Hilfswerk in Aussicht. «Die Absage stellte mich wieder zurück an den Startplatz», sagt sie und ergänzt: «Das psychisch Anstrengende an der Stellensuche ist, dass man nie weiss, womit man rechnen darf.» Im Mai betrieb sie Freiwilligenarbeit und ging Teilzeit einem befristeten Broterwerb nach: Für ein Marktforschungsinstitut, das neue Biersorten testet, schenkte sie den Teilnehmenden an der Studie Bier ein und wusch die Gläser ab.

Beim RAV ist Sarah Brack abgemeldet. Das Schlussgespräch war kurz. Ihre Beraterin stuft sie als sehr nett ein. Nun ist Brack auf sich selbst gestellt. Ihre Betreuungsperson beim PvB ruft regelmässig bei ihr an und fragt nach dem Befinden. «Mir geht es gut», sagt die Ausgesteuerte. Sie habe vor kurzem den Entschluss gefasst, Anfang November nach Indonesien zu reisen und vor Ort lokale Projekte zu besuchen und ihre Arbeitskraft anzubieten. Bereits als zweijähriges Kind lebte sie für einige Jahre in Indonesien. Ihr Vater ist Agronom und leistete Entwicklungsarbeit im Dienst eines Hilfswerks. Mit siebzehn war sie wieder dort und betrieb später während des Studiums Feldforschung. Nach dem Universitätsabschluss absolvierte sie erfolgreich das Nachdiplomstudium für Entwicklungsländer. Sie spricht Indonesisch und konnte in zahlreichen Praktika Erfahrungen in internationaler Zusammenarbeit sammeln. So hofft die Ethnologin, mit ihrer Reise nach Indonesien einen Ausweg aus ihrer Situation zu finden. * Name geändert

Soziale Dienste werden stärker belastet

Betroffene Gemäss SECO wurden im April und Mai 13 248 Personen wegen der 4. AVIG-Revision ausgesteuert. Davon haben sich 6500 Personen vom RAV abgemeldet und erscheinen nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik. Wie viele der Ausgesteuerten nun auf Sozialhilfegelder angewiesen sind, ist noch nicht bekannt. Die Generalsekretärin der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Margrit Hanselmann, sagt: «Es ist viel zu früh. Ich habe noch keine Zahlen.»

Nahtloser Wechsel Felix Wolffers vom Sozialdienst der Stadt Bern ist über die Entwicklung besorgt. Von den aufgrund der 4. AVIG-Revision 230 Ausgesteuerten hätten sich Ende April bereits 67 Personen (27 Prozent) beim Sozialdienst angemeldet, Tendenz steigend. «Es ist ein erstaunlich hoher Wert, denn diese Ausgesteuerten verfügen nicht einmal mehr über ein kleines Vermögen», erklärt Wolffers. In der Stadt Bern beträgt der vermögensbefreite Betrag für eine Einzelperson 4000 Franken. «Viele haben nahtlos vom RAV zum Sozialdienst gewechselt», sagt Wolffers.

Zunahme Ernst Schedler, Leiter Soziale Dienste Winterthur, erklärt, dass die Zahl der Ausgesteuerten im März/April im Vergleich zum Vorjahr zugenommen habe. Von rund 50 Anmeldungen infolge Aussteuerung seien bereits 30–35 Personen aufgrund der AVIG-Revision in die Sozialhilfe aufgenommen worden. «Ich bin überzeugt, dass wegen der 4. AVIG-Revision Kosten auf die Sozialhilfe und somit auf Gemeinden und Städte verlagert werden», sagt Schedler.

 
 
 

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