der arbeitsmarkt | 12/2011 |
Markus Hutter
Vorschriften über Mindestlöhne würden tief in die Vertragsfreiheit eingreifen und zu erheblichen Beschäftigungsverlusten führen. Leidtragende wären vor allem leistungs- und qualifikationsschwächere Personen, die die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften zu schützen vorgibt.
Der Schweizer Arbeitsmarkt hat im internationalen Vergleich einen hervorragenden Leistungsausweis: Die Erwerbsbeteiligung ist so gross wie in kaum einem anderen Land. Die Arbeitslosigkeit ist nicht einmal halb so hoch wie im übrigen Europa oder in Amerika. Die Durchschnittslöhne liegen deutlich über dem Durchschnitt der Industrieländer. Und der Unterschied zwischen den tiefsten und den höchsten Löhnen ist nur in den nordischen Staaten geringer als hierzulande.
Dieser Leistungsausweis hat wesentlich mit der freiheitlichen Ordnung des Schweizer Arbeitsmarktes und insbesondere mit der dezentralen Lohnfindung zu tun. Diese bleibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder – soweit Gesamtarbeitsverträge bestehen – den Sozialpartnern überlassen. Die gesetzlichen Lohnvorschriften beschränken sich heute auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau und auf die Missbrauchsbekämpfung im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Schweiz – EU. Mit seinem Respekt vor der Vertragsautonomie belässt der Staat dem Arbeitsmarkt jene Flexibilität, die eine optimale Kombination von hoher Erwerbsbeteiligung und marktgerechten Löhnen erlaubt.
Allgemeine gesetzliche Mindestlöhne haben in diesem Erfolgsmodell keinen Platz. Wie hoch die Lohnzahlungen der Unternehmungen sind, hängt nicht primär vom guten Willen der Arbeitgeber ab. Entscheidend sind vielmehr die Verhältnisse am Arbeitsmarkt und die Produktivität der bezahlten Arbeit. Darüberliegende Löhne führen beim Arbeitgeber zu Verlusten und zu Beschäftigungsabbau. Dass Arbeitgeber das Lohnniveau deutlich unter die Produktivität ihrer Arbeitnehmer drücken könnten, ist im kleinräumigen Schweizer Arbeitsmarkt mit seiner tiefen Arbeitslosigkeit unwahrscheinlich. Diese ökonomischen Regeln kann der Gesetzgeber nicht ausser Kraft setzen. Legt er Mindestlöhne fest, die deutlich über den frei ausgehandelten Löhnen liegen, so geht das zulasten der Beschäftigung.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangt mit seiner Initiative einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat bei einer 42-Stunden-Woche. Mit diesem Ansatz, der viel höher ist als die Mindestlöhne in vergleichbaren Ländern, würden circa 400 000 Beschäftigte zum Teil deutliche Lohnerhöhungen erhalten. Ein solch tiefer Eingriff in das Lohngefüge würde zu einem erheblichen Verlust von Arbeitsplätzen führen. Leidtragende wären dabei vor allem leistungs- bzw. qualifikationsschwächere Personen, die mit der Initiative angeblich geschützt werden sollen.
Mindestlöhne würden auch die Entstehung neuer Arbeitsplätze verhindern. Arbeitslose verlören die Chance auf Wiedereinstieg und blieben dauerhaft vom Erwerbsleben ausgeschlossen. In einer Gesellschaft, die sich in hohem Masse über die Arbeit definiert, wäre das fatal. Keine Beschäftigung zu haben, ist viel schlimmer, als für einen tiefen Lohn zu arbeiten. Nicht jeder Lohn kann existenzsichernd sein, aber mit zwei tieferen Löhnen ist in vielen Haushalten ein genügendes Auskommen möglich. Und wo das Haushaltseinkommen nicht zum Leben ausreicht, sichern in der Schweiz Sozialversicherungen und Sozialhilfe die Existenz. Es gibt hierzulande schon ein «garantiertes Mindesteinkommen». Nur nährt es sich aus verschiedenen Quellen und ist – richtigerweise – nicht für alle gleich hoch.
Während wir also über staatliche Instrumente verfügen, um materielle Defizite auszugleichen, kann Beschäftigung nur in Ausnahmefällen durch öffentliche Programme geschaffen werden. Beschäftigung muss in den Unternehmungen entstehen und über den Arbeitsmarkt vermittelt werden, dessen Funktionieren nicht mit gesetzlichen Mindestlöhnen gestört werden darf. So erreicht die Schweiz neben der hohen Erwerbsbeteiligung auch eine Armutsquote, die erheblich tiefer ist als im Ausland.
Markus Hutter, 54, vertritt seit 2003 als Nationalrat der FDP die Interessen des Freisinns in Bern. Er ist Inhaber eines Familienunternehmens und GAV-Sozialpartner. Er lebt mit seiner Familie in Winterthur. |