der arbeitsmarkt | 09.02.2012 | Text: Sandra Kyburz

Eingliedern statt ausgrenzen

sk. Fünf Prozent weniger IV-Renten auszahlen ist eines der Ziele der 6. IV-Revision. Das bedeutet, dass bis 2018 rund 12 500 IV-Bezüger in den Arbeitsmarkt zurückfinden müssen. Lösungsansätze bieten das Eingliederungsmanagement und die Sozialfirmen.

Eingliedern statt ausgrenzen
Eingliederungsmanagement dient Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Foto: Marga Schuttenhelm
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Eingliederungsmanagement an der FHNW

Der stetige Wandel, dem das Schweizer Sozialsystem seit jeher unterworfen ist, hat sich in den letzten 20 Jahren beschleunigt. Grosse Institutionen haben deshalb Mühe, mit den Veränderungen Schritt zu halten. Die Invalidenversicherung beispielsweise steht heute mit rund 15 Milliarden Franken in der Kreide. Um sie zu sanieren, hat man sich die Maxime «Eingliederung vor Rente» als Ziel gesteckt. Unternehmen, die ein Eingliederungsmanagement betreiben, zeichnen den Weg zurück zur «Integrationsversicherung» vor. 

Das Eingliederungsmanagement ist eine relativ junge Fachrichtung in der sozialen Arbeit. Entwickelt hat sie sich aus der Einsicht, dass die heute vorherrschende einseitige Fokussierung auf das institutionelle «Fordern und Fördern» einem Zwang gleichkommt und oft keine befriedigenden Resultate bringt. Das Eingliederungsmanagement legt daher den Fokus auf das Unternehmen selbst. 

Präventiv Folgekosten senken 

In der Praxis erweist sich der neue Ansatz sowohl als Interventions- als auch Präventionsmassnahme. «Das neue Konzept setzt ein Umdenken voraus», erklärt Guy Ochsenbein, Leiter des Instituts für Personalmanagement und Organisation an der Hochschule für Wirtschaft Zürich. «Das Personal wird nicht mehr nur als kostenproduzierender Punkt angesehen, sondern vielmehr als Vermögenswert.»

Dieses Umdenken muss sich im Leitbild des Unternehmens niederschlagen, aus dem sich weiterführende Unternehmensstrategien und Strukturen entwickeln. Wenn ein Unternehmen ein Umsatzziel um jeden Preis erreichen will und dabei die personellen Anstrengungen ausser Acht lässt, bestehe die Gefahr, dass das Personal «verheizt» wird. «Wer nur das Ergebnis misst, kann den Entstehungsprozess schwer nachvollziehen», gibt Ochsenbein zu bedenken. 

Das Kapital ‹Personal› muss sprichwörtlich gehätschelt und gepflegt werden, damit es Zinsen abwirft. So seien zum Beispiel zur Verfügung gestelltes Obst oder Gratisorangensaft kleine Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeitenden, mit denen der Unternehmer die betriebswirtschaftlichen Folgekosten reduzieren könne. Das Eingliederungsmanagement wird in einem solchen Fall präventiv eingesetzt. 

Früh genug intervenieren 

«Unternehmen, Organisationen und Institutionen erkennen immer mehr die Bedeutung des Eingliederungsmanagements für die betriebliche Entwicklung im Rahmen einer Humanisierung der Arbeitswelt», sagt Thomas Geisen, Professor für Arbeitsintegration und Eingliederungsmanagement an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Olten.

Er definiert sein Fachgebiet als ein «professionelles Handeln sozialer Arbeit im Kontext von Erwerbsarbeit». Diese soziale Arbeit deutet er unter anderem als betriebsinternes Programm für eine rasche Wiederaufnahme der Arbeit nach einer Krankheit oder einem Unfall. 

Wenn sich zum Beispiel ein Automechaniker bei der Arbeit verletzt und in der Folge körperlich nicht mehr in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen, dann ist dieser Arbeitnehmer meist ein Fall für die IV. Gibt es aber an seinem Arbeitsplatz ein intervenierendes Eingliederungsmanagement, wird zusammen mit dem betroffenen Arbeitnehmer möglichst früh eine Lösung gesucht, etwa eine Umschulung für die administrative Arbeit im Büro. So verbleibt sein Know-how im Betrieb, und er kann beispielsweise Lehrlinge und Mitarbeiter ausbilden. 

In der Schweiz bietet eine kleine Zahl von Unternehmen wie die SBB, die Flughafen Zürich AG, die Swisscom oder die Personalämter der Stadt Bern und der Kantone Bern und Zürich ein internes Eingliederungsmanagement an. Trotz dieser erfreulichen Ansätze sehen sowohl Guy Ochsenbein als auch Thomas Geisen noch viel Arbeit. So besteht laut Geisen ein erheblicher Forschungsbedarf. Zudem müsse das Eingliederungsmanagement professionalisiert und in weiteren Unternehmen eingeführt werden. 

Sozialfirmen sind keine geschützten Werkstätten 

Wirtschaftliche Unternehmungen, die im Eingliederungsmanagement ihre primäre Aufgabe sehen, sind die Sozialfirmen. Wie die Fachrichtung Eingliederungsmanagement sind auch die Sozialfirmen eine relativ junge Entwicklung und kommen aus dem angelsächsischen Raum. Vom Organisationstyp her liegt eine Sozialfirma zwischen einem klassischen Unternehmen und einer Non-Profit-Gesellschaft. 

«Sozialfirmen sind Hybride zwischen profitorientierten und nicht gewinnorientierten Unternehmen», erklärt Stefan Adam, Professor am Institut für Beratung, Coaching und Sozialmanagement der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Olten. Konkret heisst das: Eine Sozialfirma legt sowohl wirtschaftliche als auch soziale Ziele fest und ist nicht mit einer «geschützten Werkstatt» gleichzusetzen.

Roland Z’Rotz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Firma Öko-Reinigungsservice GmbH in Zürich, vertritt diese Meinung sehr klar. «Das Projekt Öko-Reinigungsservice ist eine Weiterentwicklung der in der Öffentlichkeit bekannten «Werkstätten» für psychisch Beeinträchtigte.» Geschützte Werkstätten müssen sich weniger selber finanzieren, und ein Austausch mit der Kundschaft findet oftmals nur begrenzt statt. Bei der Reinigungsfirma aus Zürich werden aber genau diese zwei Punkte forciert.

Es müssen noch Hürden genommen werden

Die Öko-Reinigungsservice GmbH setzt Mitarbeitende mit und ohne Behinderung wo möglich in Zweierteams, sogenannten Tandems, ein. So werden einerseits die Arbeitsfähigkeiten, andererseits die Sozialkompetenzen jedes Einzelnen gefördert. Der Austausch mit der Privatkundschaft wird von den Mitarbeitenden geschätzt. «Selbst wenn es sich um Reklamationen handelt, scheuen unsere Mitarbeiter den direkten Kontakt nicht. Ein Lob aus dem Mund eines zufriedenen Kunden ist dreimal mehr wert, als wenn wir sie für ihre Arbeit loben», erklärt Z’Rotz.

Die Aufträge werden im ersten Arbeitsmarkt ausgeführt, und die Öko-Reinigungsservice GmbH möchte ihren Mitarbeitenden auch einen branchenüblichen Monatslohn bezahlen. Hierfür fehlt aber noch der Nachteilsausgleich durch die öffentliche Hand.Von der Seite der Sozialfirmen aus gesehen, bekommt das Prinzip Eingliederungsmanagement eine ganz andere Dimension. Eingliederung wird hier nicht als Interventions- und Präventionsstrategie angewendet, sondern mit all ihren möglichen Hindernissen gelebt. Menschen, die zuvor  in geschützten Werkstätten beschäftigt wurden oder dort nicht arbeiten wollten, werden in den Arbeitsablauf einer Sozialfirma integriert und kommen mit unterschiedlichsten Menschen in Kontakt. Beide Seiten können nur davon profitieren.

Sozialfirmen in der Schweiz

Die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen (ASSOF) definiert eine Sozialfirma als ein Unternehmen mit doppelter Zielsetzung: Erstens schafft es Arbeit für Personen mit Behinderungen oder Benachteiligungen. Und zweitens stellt das Unternehmen marktgerechte Produkte und Dienstleistungen her.

Nach der Aufbauphase werden in einer Sozialfirma 50 Prozent des Budgets durch Einnahmen aus dem Verkauf der hergestellten Produkte oder angebotenen Dienstleistungen gedeckt. Mindestens 30 Prozent der Arbeitnehmenden sind Personen mit Behinderungen oder Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt.

Jeder Arbeitnehmende erhält einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Es wird ein orts- und branchenüblicher Lohn ausgezahlt. Zum Ausgleich der verminderten Leistungsfähigkeit eines Teils der Arbeitnehmenden und des höheren Personalaufwands ist die Sozialfirma auf einen Nachteilsausgleich durch die öffentliche Hand angewiesen.

Eine Sozialfirma ist bestrebt, allen Arbeitnehmenden dieselben Rechte und Pflichten und dieselben Entwicklungs- und Aufstiegschancen zu gewähren.

 
 
 

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